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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-17

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-17

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Storni, um die vom Parlament beschlossene Gesetzesanpassung umzusetzen, sind Verordnungsbestimmungen erforderlich. Für die Verordnungsanpassungen musste ein ordentliches Rechtsetzungsverfahren durchgeführt werden. Die vom Bundesrat am 14.[NB]Februar 2024 verabschiedete Vernehmlassungsvorlage sah vor, dass die Bestimmungen per 1.[NB]Januar 2026 - also in knapp einem Jahr - in Kraft gesetzt werden, um dem Gewerbe und den für den Vollzug zuständigen Kantonen ausreichend Zeit für die Anpassung an die neuen Vorgaben einzuräumen. Der Bundesrat hat noch nicht abschliessend über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung entschieden. Wir werden das im Bundesrat im Frühling 2025 behandeln. [PAGE 345]

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