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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-17

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-17

Wortprotokoll

Das Gesetz verbietet zurzeit neue Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke, neue Kernanlagen dürfen aber nach wie vor gebaut werden; es werden hier Werke und Anlagen unterschieden. Insbesondere ist dabei auf das hängige Rahmenbewilligungsverfahren für geologische Tiefenlager hinzuweisen. Auf dem Gebiet der Kernenergiegesetzgebung gibt es zudem noch eine Reihe von anderen Bewilligungen wie beispielsweise Umgangsbewilligungen für den Transport von Kernmaterialien und radioaktiven Abfällen, aber auch solche für Änderungen von Bau- und Betriebsbewilligungen bestehender Kernanlagen.

In der Sektion Kernenergierecht arbeiten fünf Personen. Neben den genannten Bewilligungsverfahren fallen auch Stilllegungsverfahren, die rechtliche Beratung der Aufsicht über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, das Kernenergiehaftpflichtrecht sowie die Gesetzgebung inklusive Verordnungsrecht im Bereich der Kernenergie in die Zuständigkeit der Sektion. Die Mitarbeitenden im BFE sind schon sehr lange dafür tätig. [PAGE 346]

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