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Dittli Josef · Ständerat · 2025-03-17

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-17

Wortprotokoll

Bei diesem Bundesgesetz geht es darum, dass ein Teil der Zivildienstpflicht im Zivilschutz absolviert werden kann. Die Vorlage besteht aus zwei Teilen: aus der Vorlage A, in der es um den Einsatz von zivildienstpflichtigen Personen im Zivilschutz geht, und aus der Vorlage B, in der es um die allgemeinen Bestimmungen zum Zivilschutz geht. Wir haben bei beiden Vorlagen, A und B, je eine relativ kleine Differenz.

Ich beginne mit der ersten Differenz in der Vorlage A. Die Inkraftsetzung dieses Gesetzes war ursprünglich unter Berücksichtigung eines allfälligen Referendums per 1.[NB]Januar 2026 vorgesehen. Die Beratung im Nationalrat wurde dann aber verschoben, das Ganze hat etwas länger gedauert. Deshalb hat der Nationalrat beschlossen, dass dieses Gesetz neu auf den 1.[NB]Januar 2027 in Kraft treten soll. Daher muss Artikel 99a BZG entsprechend angepasst werden. Es handelt sich also um eine prozessuale Änderung aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten.

Ihre Kommission hat die Änderung angeschaut und geprüft. Sie beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, dem Nationalrat zu folgen.

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