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Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-06-12

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Ich beginne mit der Begründung des Antrages der Mehrheit: Dieser Absatz bringt den Einbezug auch der Adoptivmütter. Das Konzept findet seine Fortsetzung in verschiedenen anderen Artikeln, die teilweise mit dem Hinweis auf die Minderheit angemerkt sind; teilweise - bereits etwa in Artikel 16c - fehlt dieser Hinweis. Ich gehe davon aus, dass wir im jetzigen Zeitpunkt den ganzen Problemkreis "Einbezug der Adoptivmütter" behandeln und die Anpassungen nachher automatisch vornehmen.

Im Nationalrat ist ein ähnlicher Antrag gestellt, aber abgelehnt worden. Er enthielt allerdings, im Gegensatz zu der nun vorliegenden Lösung, den wahlweisen Anspruch auf Urlaub für Adoptivväter oder -mütter. Nach dem Antrag der Mehrheit sind nun lediglich Frauen anspruchsberechtigt, wenn zum Zeitpunkt der Kindesaufnahme zur künftigen Adoption das Kind das vierte Altersjahr noch nicht vollendet hat, das Kind nicht vom Ehemann stammt und die Frau die weiteren, analogen Erfordernisse erfüllt. Die Mehrheit geht davon aus, dass die Annahme eines Kindes zur Adoption ein gleichwertiges psychisches und organisatorisches Erlebnis darstellt wie die Geburt eines eigenen Kindes; die Belastung ist vergleichbar. Oft bricht der Zeitpunkt der Adoption viel unvermittelter auf eine Familie herein als die Geburt eines Kindes. Der Schritt verändert das Leben der aufnehmenden Familie aber ebenso.

Gemäss Artikel 16d beträgt die Dauer des Anspruchs auf Adoptionsentschädigung 28 Tage bzw. vier Wochen. Damit kostet diese Ausweitung mit 2 bis 3 Millionen Franken vergleichsweise wenig. Deshalb sollte der Antrag auch nicht zu einem Stolperstein für die gesamte Vorlage werden. Es geht im Grunde genommen um die Gleichbehandlung eines analogen Sachverhaltes und damit um die Rechtsgleichheit.

Die Befürchtungen der Minderheit gehen demgegenüber insbesondere dahin, dass dieser Vorschlag der Tropfen sein könnte, der das Fass zum Überlaufen bringen wird. In Anbetracht der bisherigen Geschichte der Mutterschaftsversicherung ist natürlich auch dieser Einwand durchaus ernst zu nehmen, aber die Minderheit wird ihren Standpunkt selbst erläutern.