Z'graggen Heidi · Ständerat · 2025-03-17
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17
Wortprotokoll
Als Standesvertreterin des Standortkantons Uri ist für mich das Rütli weit mehr als eine idyllische Wiese am Ufer des Urnersees. Mit seinem atemberaubenden Blick auf den See und die majestätischen Berge der Innerschweiz ist es ein Ort von einzigartiger Schönheit, es ist identitätsstiftendes Symbol für unsere Schweizerische Eidgenossenschaft. Wer das Rütli betritt, wird von einer feierlichen Stimmung erfasst, einem Gefühl der Erhabenheit, das über den politischen Alltag hinausreicht und die Menschen in der ganzen Schweiz verbinden soll. Unter diese Worte möchte ich meine Berichterstattung stellen.
Herr Nationalrat Thomas Aeschi fordert in seiner am 11.[NB]September 2023 eingereichten Motion, dass die Eidgenossenschaft als Eigentümerin des Rütlis dieses künftig selbst verwalten soll. Anlass der Motion ist die Kritik daran, dass die Auswahl der Rednerinnen und Redner für die 1.-August-Feier auf dem Rütli durch den Präsidenten der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), einen heute ehemaligen Parteivertreter und Nationalratskandidaten, erfolge. Nationalrat Aeschi fordert daher, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der SGG zu kündigen und die Verwaltung des Rütlis in die direkte Verantwortung des Bundes zu übergeben.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat die Motion an ihren Sitzungen vom 20.[NB]August und 14.[NB]Oktober 2024 vorberaten. Der Nationalrat hatte die Motion am 15.[NB]April 2024 mit 98 zu 84 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit Schwander beantragt, die Motion anzunehmen. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag von deren Mitgliedern selbst begründet wird.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er begründet dies damit, dass die Schenkung von 1860 unter der Bedingung erfolgte, dass die Verwaltung durch die SGG erfolgt. Eine Kündigung der Vereinbarung würde die rechtlichen Verpflichtungen der SGG nicht automatisch beenden und die ordnungsgemässe Verwaltung gefährden. Der Bundesrat sieht also keinen Handlungsbedarf.
Welche Gründe haben die Mehrheit der Kommission dazu bewogen, die Motion abzulehnen? Wir haben uns zuerst an zwei Sitzungen intensiv mit der Motion und insbesondere mit den historischen Grundlagen und Dokumenten auseinandergesetzt. Dabei stand uns eine umfassende Dokumentation zur Verfügung. Unser Präsident, Herr Ständerat Daniel Fässler, hat als Rechtshistoriker ganz besonderen Wert darauf gelegt - herzlichen Dank für diese schöne Dokumentation. Zudem führte die Kommission unter anderem mit Vertretern des Bundesamtes für Bauten und Logistik, dem Präsidenten und dem Geschäftsführer der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) sowie mit dem Regierungsrat des Kantons Uri Anhörungen durch.
Wichtig ist, dass wir zuerst den Inhalt der Schenkungsurkunde anschauen. Im Jahr 1859 erwarb die SGG das Rütli, um es vor einer kommerziellen Überbauung zu schützen. Dies machte sie im Rahmen einer nationalen Geldsammlung, insbesondere unter Beteiligung der Schweizer Jugend. So wurde 1859 das Gebiet mit der Rütliwiese erworben. Am 2.[NB]Juli 1860 erfolgte die Schenkung des Rütlis an die Eidgenossenschaft. Sie erfolgte aber in zwei Etappen, weil 1887 ein zweiter Teil des Rütlis, auf dem sich heute die Schifflände befindet, gekauft und ebenfalls der Eidgenossenschaft geschenkt wurde.
Die ursprüngliche Schenkungsurkunde von 1860 konnte trotz aller Bemühungen des Präsidenten nicht mehr ausfindig gemacht werden, sehr wohl aber identische, sehr schöne Abschriften. Die Schenkungsurkunde enthält die klare Auflage, dass die Verwaltung des Rütlis bei der SGG verbleibt. Die gesamte Verwaltung des Rütliguts, so wird es genannt, soll somit weiterhin in der Verantwortung der SGG liegen - unter der Oberaufsicht des Bundesrates.
Am 17.[NB]Februar 2010 schloss der Bundesrat mit der SGG eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab. Darin wurde festgelegt, was unter dieser umfassenden Verwaltung zu verstehen ist. Dabei wurde auch bestimmt, dass die Zulassung und die Durchführung von Veranstaltungen zur Verwaltungstätigkeit zählen. Für die polizeilichen Bewilligungen ist der Kanton Uri als Standortkanton zuständig. Die Vereinbarung kann erstmals auf Ende 2025 von beiden Seiten gekündigt werden.
Die SGG wurde im Rahmen der Schenkungsauflage mit der gesamten Verwaltung beauftragt; das war, Sie erinnern sich, im Jahr 1860. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung von 2010 definiert also lediglich, was unter "Verwaltung" zu verstehen ist. Eine Kündigung dieser Vereinbarung hätte keinen Einfluss auf die Schenkungsauflage selbst. Das bedeutet, dass die SGG weiterhin mit der umfassenden Verwaltung des Rütlis betraut bliebe. Sollte die Vereinbarung gekündigt werden, müsste die Auslegung des Begriffes "gesamte Verwaltung" erneut oder neu geregelt werden.
Ich komme zur Rolle der SGG: Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, eine gemäss ihren Statuten parteipolitisch neutrale Organisation, hat an der Anhörung ihr Interesse bekräftigt, das Rütli auch in Zukunft zu verwalten. Die SGG ist seit der Schenkung des Rütlis an den Bund im Jahr 1860 eng mit dem Rütli verbunden und sieht sich in der Verantwortung, die Verwaltung weiterhin mit Sorgfalt und Engagement wahrzunehmen. Die SGG hatte das Rütli im Jahr [PAGE 224] 1859 im Rahmen einer nationalen Geldsammlung erworben. Laut SGG erfolgt die von der Motion angesprochene Auswahl der Rednerinnen und Redner für Veranstaltungen auf dem Rütli nach thematischen Kriterien und nicht nach parteipolitischen Überlegungen. Im Zentrum stünden halt beispielsweise, und das erst in letzter Zeit, auch Bundespräsidentinnen und Bundespräsidenten. Das Rütli solle aber vor allem der Bevölkerung das ganze Jahr über zugänglich bleiben. In diesem Zusammenhang führte die SGG auch eine Aufwertung des Musée Grütli durch. Die Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre seien unter der neuen Führung aktiv angegangen worden. Gemäss den Ausführungen des neuen SGG-Präsidenten dürften die entstandenen Turbulenzen, so wurde uns versichert, nun auch überwunden sein.
Ursprünglich verfügte die SGG über eine Rütli-Kommission, der auch Vertreter der Standortkantone angehörten und die unter der Leitung der SGG stand. Neu ist nun innerhalb der SGG eine Rütli-Delegation ins Leben gerufen worden. Die Aufwertung der Rütli-Delegation als SGG-internes Organ ist bereits im Gange. Dabei wurde bereits ein Vertreter des Standortkantons Uri in die Delegation aufgenommen. Ein schrittweiser Ausbau ist geplant, wobei auch die Aufnahme weiterer Vertreterinnen oder Vertreter, mitunter aus dem Kanton Schwyz, geprüft wird.
Die Kommission stellt fest, dass sich die Verwaltung des Rütlis durch die SGG über Jahrzehnte hinweg bewährt hat. Diese bewahrt die historische Bedeutung des Ortes und sorgt für eine angemessene und würdige Nutzung. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Uri sowie mit den Anrainerkantonen Schwyz und Nidwalden hat sich selbst in sehr schwierigen Zeiten als stabil und konstruktiv erwiesen. Dies wurde auch vom Vertreter des Urner Regierungsrates ausdrücklich bestätigt. Insbesondere war das in den 2000er-Jahren im Zusammenhang mit den Sicherheitsfragen der Fall, zum Beispiel in dieser sehr, sehr schwierigen Situation mit den Aufmärschen von Rechtsextremen oder etwa bei baurechtlichen Themen und anderen verwaltungstechnischen Angelegenheiten.
Die Schenkung von 1860 erfolgte ausdrücklich unter der Bedingung, dass die gesamte Verwaltung durch die SGG erfolgt. Der Kommission ist es ein Anliegen, festzuhalten: Es ist die vertragliche Pflicht, dass die SGG die Verwaltung des Rütlis übernimmt. Es ist, wie es in der Kommission von einem Mitglied ausgedrückt wurde, keine Wohltat des Bundes, sondern eine Pflicht aus dem Vertrag. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist ein Ausdruck des Respekts gegenüber dem historischen Akt und der Grosszügigkeit der damaligen privaten Initiative.
Die Kommission betont weiter, dass die Verwaltung durch die SGG eine politische Instrumentalisierung verhindert. Die Übernahme der Verwaltung durch den Bund könnte zu einer stärkeren Politisierung der 1.-August-Feiern auf dem Rütli führen, was nicht im Sinne des historischen Erbes und auch nicht im Sinne der Anrainerkantone wäre. Weiter ist das Rütli ein starkes Symbol für die föderale Struktur der Schweiz. Eine zentral durch den Bund organisierte Bundesfeier auf dem Rütli würde jedoch dem Prinzip der Subsidiarität insofern widersprechen, als eine einzige nationale Feier aufgewertet würde und alle dezentral organisierten Bundesfeiern in den Gemeinden und den Kantonen der Schweiz geschmälert würden. Genau dies möchte man vermeiden. Die bestehende Praxis, wonach die Bundesfeier dezentral von den Kantonen und Gemeinden organisiert wird, hat sich bewährt, ist Teil der schweizerischen Identität und ist Teil dessen, wie wir den 1.[NB]August feiern.
Für den Standortkanton Uri hat das Rütli eine ganz besondere Bedeutung. Es sei - so ausgeführt vom zuständigen Regierungsrat - ein identitätsstiftendes Symbol für die gesamte Schweiz. Das Rütli dürfe nicht auf die Bundesfeier am[NB]1.[NB]August reduziert werden, denn es werde das ganze Jahr von mehr als 100[NB]000 Menschen besucht. Die SGG arbeite seit Jahren in einer konstruktiven und vertrauensvollen Partnerschaft mit den Standortkantonen zusammen. Der Kanton Uri begrüsse ausdrücklich, dass die Rütli-Delegation aufgewertet werden solle, und freue sich über die Einbindung der Kantone Schwyz und Nidwalden. Gleichzeitig bestehe vonseiten des Kantons Uri kein Interesse daran, das Rütli zu politisieren oder unter die direkte Hoheit des Bundes zu stellen. Das Rütli solle nicht politisch vereinnahmt werden oder unter die zentrale Hoheit des Bundes gestellt werden, es gehöre der ganzen Schweiz.
Die Kommission - ich komme zum Fazit - lehnte in einer ersten Abstimmung den Antrag ab, die Verwaltung des Rütlis zwar bei der SGG zu belassen, die Organisation der Bundesfeier am 1.[NB]August jedoch dem Bund oder den Kantonen im Turnus zu übertragen und dafür eine spezielle Kommission einzusetzen. Die Verwaltung des Rütlis durch die SGG habe sich über Jahrzehnte hinweg bewährt und entspreche dem ursprünglichen Willen des Schenkers. Die bestehende Struktur sichere die politische Neutralität und gewährleiste eine fachkundige und traditionsbewusste Betreuung. Die Übernahme der Verwaltung durch den Bund würde dieses bewährte Gleichgewicht gefährden und die Gefahr einer politischen Vereinnahmung mit sich bringen.
Die Kommission spricht sich stattdessen für organisatorische Empfehlungen an die SGG mittels Brief aus. Zu den Empfehlungen gehört insbesondere die Reaktivierung der ehemaligen Rütli-Kommission oder die Aufwertung der Rütli-Delegation, die auch die Kantone einbinden soll, sowie eine Verbesserung der Kommunikation zwischen dem Bund und der SGG. Die Kommission beantragt daher mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Motion, weil sie im Nationalrat mit klaren Mehrheitsverhältnissen angenommen worden sei und insbesondere aufgrund des Unbehagens, das die Verwaltung der SGG in den letzten Jahren verursacht habe, und fordert eine Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der SGG. Insbesondere auch weil der Bund die Bauten finanziere, sei es angezeigt, dass die Mitsprache des Bundes höher sei. Die Rolle des Kantons Uri und insbesondere die Stellung des Kantons Schwyz und die rechtlichen Verpflichtungen aus der Schenkung von 1860 sollten geklärt werden, um eine zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen.