Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-03-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-03-17
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der SGG vom 17.[NB]Februar 2010 über die Zusammenarbeit im Immobilienmanagement betreffend das Rütli auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen. Der Vorstoss wird unter anderem damit begründet, dass die Auswahl der Rednerinnen und Redner auf dem Rütli am 1.[NB]August nicht ausgewogen sei. Das Hauptanliegen der Motion lässt sich jedoch mit der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Immobilienmanagement nicht erfüllen.
Ich möchte nicht zu weit zurückblicken. Sie haben es von der Berichterstatterin, Ständerätin Z'graggen, gehört, wie sich die Geschichte präsentiert; sie hat das sehr gut und ausführlich dargestellt. Das Rütli wurde mittels Schenkungsurkunden von 1860 und 1917 als unveräusserliches Nationalgut dem Bund mit dem Vorbehalt übergeben, dass die Verwaltung und Betreuung dieses Gutes der SGG übertragen wird. Dieser Vorbehalt muss also nicht noch einmal geprüft werden, dieser Vorbehalt ist vorhanden. Und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist dem Schenkungsvertrag untergeordnet. Sie regelt Einzelheiten zur Zusammenarbeit im Immobilienmanagement zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der SGG. Die Auflösung dieser Vereinbarung führt demnach nicht zum Entzug der Kompetenz zur Verwaltung der SGG über dieses Gut. Die Verwaltungskompetenz des Gutes durch die SGG entspricht dem Schenkerwillen und ist aus Sicht des Bundesrates auch zu respektieren. Die Schweizerische Eidgenossenschaft kann das Rütli demnach nicht selbst verwalten.
Die SPK-S, Sie haben es gehört, hat die SGG wie auch den Kanton Uri angehört. Dabei zeigte sich, dass die Zusammenarbeit zwischen der SGG, den Anrainerkantonen und dem Bund auch in schwierigen Zeiten funktioniert hat. Zudem macht sich die SGG Gedanken darüber, die für die Bundesfeier verantwortliche Rütli-Delegation wieder breiter abzustützen. Ich bin froh, dass die SPK-S in ihrer Mehrheit keine durch den Bund organisierte zentrale Bundesfeier oder eine zentralisierte Bundesfeier will. Der 1.[NB]August wird in den Gemeinden gefeiert. Das Rütli soll als schlichtes Symbol der Schweizer Geschichte erhalten bleiben und soll auch nicht verpolitisiert werden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.