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Töngi Michael · Nationalrat · 2025-03-17

Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2025-03-17

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit II (Töngi), an der Fassung festzuhalten, die wir in diesem Rat bereits einmal beschlossen haben. Ich spreche auch für die Fraktion.

Wir haben beschlossen, dass wir neben einigen anderen Zielen dieser Vorlage explizit auch ein quantitatives Ziel aufnehmen wollen, indem wir eine Erhöhung des Schienengüterverkehr-Anteils am gesamten Güterverkehr festlegen. Sie haben es gehört, der Ständerat wollte diese Formulierung nicht. Doch aus unserer Sicht ist es wichtig, dass wir ein Ziel in dieses Gesetz schreiben. Wir sprechen mit diesem Gesetz tatsächlich keine sehr grosse Summe, aber es ist auch nicht ein sehr kleiner Betrag. Es sind einige hundert Millionen Franken für die Förderung der automatischen Kupplung und Gelder für die Finanzierung des Einzelwagenladungsverkehrs. Diese Massnahmen sind nicht ganz unbestritten; wir haben das in diesem Rat bereits gehört. Wir meinen: Wenn wir schon darüber diskutieren, wie sinnvoll diese Massnahmen sind, dann brauchen wir auch eine Richtgrösse, um zu sehen, wann sich dieses Gesetz und diese Änderungen gelohnt haben. Es ist in diesem Sinn wichtig, dass wir ein quantitatives Ziel ins Gesetz aufnehmen, entweder indem wir festhalten, wie meine Minderheit es wünscht, oder mindestens mit[NB]der[NB]Variante[NB]gemäss[NB]der[NB]Minderheit I (Roth David). Wir meinen, wenn wir Massnahmen sprechen und finanzieren, dann wollen wir auch Resultate sehen und eine Verlagerung erreichen.

Im Ständerat wurde moniert, wir würden mit diesem Ziel politisch steuern. Wir steuern meistens politisch, wenn wir ein Gesetz verabschieden, sonst würden wir das nicht machen. Wenn man Massnahmen ergreift, wenn man Subventionen, Förderbeiträge spricht, dann will man selbstverständlich politisch in eine gewisse Richtung Einfluss nehmen. Hier wollen wir den Güterverkehr stärken.

Gleichzeitig wurde gesagt, dass es keine Verfassungsgrundlage gebe. Das Gesetz hat aber verschiedene Verfassungsgrundlagen, Sie können das am Anfang des Gesetzes nachlesen. Es ist nicht logisch, dass eine Zielsetzung plötzlich nicht verfassungskonform sein solle. [PAGE 364]

Wir möchten Sie bitten, an der Version, wie wir sie selber beschlossen haben, festzuhalten, damit wir eine Zielgrösse haben und mit den Geldern, die wir sprechen, auch tatsächlich etwas erreichen können.

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