Fässler Daniel · Ständerat · 2025-03-17
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17
Wortprotokoll
Unsere Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 11.[NB]Februar dieses Jahres die Motion Golay Roger vorberaten. Diese wurde vom Nationalrat am 25.[NB]September 2024 mit 120 zu 48 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit gibt es nicht, wohl aber einen Einzelantrag Poggia. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor. [PAGE 227]
Die Motion betrifft eine Frage, die in diesem Haus regelmässig zu Vorstössen und zu kontroversen Diskussionen führt: Sollen der Bund und bundesnahe Unternehmen und Anstalten im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eine Abgangsentschädigung ausrichten dürfen? Heute ist dies möglich, und zwar bis zur Höhe eines Jahreslohns. Auf der Basis des Bundespersonalgesetzes wurden in der Bundesverwaltung von 2014 bis 2023 über alle Lohnklassen hinweg pro Jahr 15 bis 58 Abgangsentschädigungen von total 0,8 bis 3,4 Millionen Franken in der Gesamtsumme pro Jahr ausbezahlt. Der Motionär möchte nun den Bundesrat beauftragen, das geltende Recht so abzuändern, dass Abgangsentschädigungen oder andere Vorteile an Mitarbeitende der Bundesverwaltung oder eines vom Bund kontrollierten Unternehmens nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden dürfen. Als Ausnahmefall bezeichnet der Motionär das Vorliegen eines Streitfalls oder eine ausserordentliche Kündigung.
Diese Motion wurde in der Kommission zusammen mit der vom ehemaligen Ständerat Thomas Minder eingereichten und von Ständerat Jakob Stark übernommenen parlamentarischen Initiative 23.432 beraten. Diese verlangt, dass vom Bund sowie von bundesnahen Unternehmen und Anstalten gar keine Abgangsentschädigungen mehr ausgerichtet werden dürfen. Der Ständerat hatte dieser Initiative am 6.[NB]Juni 2024 mit 20 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat der Initiative im November 2024 mit 20 zu 2 Stimmen ebenfalls Folge gegeben. Somit obliegt es nun der SPK unseres Rates, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
An ihrer Sitzung vom 11.[NB]Februar 2025 hat die Kommission dem Sekretariat bereits den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Vorentwurf für eine Änderung des Bundespersonalgesetzes und der entsprechenden Spezialgesetze samt erläuterndem Bericht zu erarbeiten. In diesem Rahmen kann das weitgehend deckungsgleiche Anliegen der vorliegenden Motion Golay Roger ebenfalls aufgenommen werden. Es wäre daher auch verfahrensmässig völlig falsch, in der gleichen Sache, in der bereits die Kommission gesetzgeberisch tätig ist, nun auch noch mit der gleichen Stossrichtung einen Auftrag an den Bundesrat zu erteilen. Die Kommission beantragt Ihnen demzufolge, die Motion Golay Roger nur schon aus formalen Gründen abzulehnen.
Ein Antrag im Sinne des Einzelantrages Poggia lag der Kommission nicht vor. Aber ich wage zu sagen: Hätte die Kommission darüber entscheiden müssen, wäre der Antrag abgelehnt worden. Denn das Anliegen der Motion Golay Roger kann, wie erwähnt, in den bereits laufenden Arbeiten der Kommission zur Umsetzung der weitgehend deckungsgleichen parlamentarischen Initiative 23.432 aufgenommen werden. Vor allem wäre es unsinnig, in einer Sache, in der unsere SPK aufgrund entsprechender Beschlüsse bereits daran ist, eine Gesetzesrevision zu erarbeiten, parallel dazu auch noch dem Bundesrat den gleichen Auftrag zu erteilen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den Einzelantrag Poggia abzulehnen.