Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-03-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-03-17
Wortprotokoll
Ich möchte vorausschicken, dass der Bundesrat die Auffassung teilt, Abgangsentschädigungen sollten zurückhaltend eingesetzt werden. Situativ können sie jedoch angezeigt sein. Sie können auch den Abgang erleichtern; ich komme noch darauf zurück.
Ich möchte nur zwei Fälle erwähnen. Zum einen können Abgangsentschädigungen bei Kündigungen durch den Arbeitgeber ohne Verschulden der angestellten Person ausgerichtet werden. Dies ist in der Regel bei Reorganisationen der Fall oder wenn Stellen aufgehoben werden. Der Arbeitgeber muss dann eine Möglichkeit haben, solche Vorhaben sozial verträglich umzusetzen; diese Abgangsentschädigungen tragen dazu bei. Ich denke, der Motionär hat eher die obersten Kader im Visier. Das ist der zweite Anwendungsfall. Dort steht die Abgangsentschädigung im Zusammenhang mit einer vereinfachten Kündigung, wenn - so steht es in der Verordnung - die gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Departementsvorsteher oder der Departementsvorsteherin entfällt. Diese vereinfachte Kündigung erfordert also keinen sachlichen Grund. Die Abgangsentschädigung stellt somit zum Risiko der vereinfachten Kündigung eine Gegenleistung dar. Zudem kann sie dabei helfen, einen reibungslosen Wechsel an der Spitze von Verwaltungseinheiten zu ermöglichen und allfällige langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Ich muss Ihnen sagen: In meiner Zeit im[NB]Bundesrat[NB]habe[NB]ich[NB]teilweise erlebt, dass es mit dieser Möglichkeit einfacher ist, sich von einem obersten Kader zu trennen.
C'est vrai que c'est l'argent du contribuable, puisque le salaire est payé par le contribuable. Mais, Monsieur le conseiller aux Etats Poggia, je peux vous dire que, parfois, c'est moins cher de se séparer d'une personne que de devoir continuer à travailler avec une personne avec laquelle cela ne fonctionne pas, surtout si c'est le directeur ou la directrice d'un office fédéral.
Was auch problematisch sein kann: Wenn sich diese Person krankschreiben lässt, können Sie diese oberste Kaderstelle gar nicht besetzen. Beispielsweise kann eine Direktorin oder ein Direktor eines Bundesamtes nicht ersetzt werden, wenn sich die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber krankschreiben lässt. Oder wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, ist das auch kostspielig.
Von daher muss ich Ihnen sagen - ich meine es nicht zynisch -: Es ist manchmal wirklich billiger oder günstiger, sich auf[NB]diese[NB]Art[NB]und Weise trennen zu können. Es ist im Sinne der Sache und eines reibungslosen Betriebes eines Bundesamtes, dass man sich schnell und unbürokratisch trennen kann. Ich möchte Sie auch bitten, diese Motion abzulehnen.
Zur parlamentarischen Initiative kann ich logischerweise noch nicht Stellung nehmen. Sie werden hier einen Entwurf ausarbeiten. Der Bundesrat wird in der Vernehmlassung dazu Stellung nehmen, zu allfälligen Änderungen, die Sie dort andenken. [PAGE 228]