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AB 354313

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17

Wortprotokoll

Besten Dank, Herr Flach, für die Frage. Es ist richtig, dass wir die Grundsätze des Haftungsrechts nicht ändern würden. Aber die Beispiele, die inner- und ausserhalb der Kommission genannt worden sind - ich nehme den Philips-Fall, der zwischenzeitlich auch in den Medien mehrmals abgehandelt worden ist -, betreffen eben Fälle, bei denen noch kein konkreter Schaden besteht.

Wenn man heute bestätigt, dass genau solche Fälle der Grund für Sammelklagen sind, dann bestätigt man eben auch, dass hinter den Sammelklagen ein anderes Interesse steht als das, welches geltend gemacht wird. Ein Schaden besteht, wenn jemand zu Schaden gekommen ist, und nicht, wenn jemand potenziell hätte zu Schaden kommen können, wie beispielsweise der Philips-Fall zeigt.

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