Schmid Martin · Ständerat · 2025-03-17
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-17
Wortprotokoll
Obwohl Herr Bundesrat Parmelin dazu schon gesprochen hat, möchte ich noch ein paar Ausführungen machen.
Inhaltlich ist es richtig: Wir schlagen Ihnen vor, dem Nationalrat zu folgen. Der Ständerat hat in der ersten Runde entschieden, dass die Zuständigkeit geklärt wird, wenn es um Fragen zum Netzzugang im Gasbereich geht. Der Ständerat hat beschlossen, dass ausschliesslich das Bundesamt für Energie zuständig sein soll, wie das im Rohrleitungsgesetz eigentlich vorgesehen ist. In Artikel 13 des Rohrleitungsgesetzes sind auch die Kriterien definiert, wie ein Netzzugang im Gasbereich vollzogen werden müsste. Wenn es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist sowie eine angemessene Gegenleistung erbracht wird, bekommt jedermann und jedefrau Zugang zu diesen Gasleitungen. Im Falle von Streitigkeiten ist die heutige Rechtslage - sofern man das Gesetz auslegt [PAGE 231] und nicht weglegt -, dass das Bundesamt für Energie dafür zuständig ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Weko hier eine parallele Zuständigkeit für sich geschaffen hat. Diese Frage wollten wir einmal klären.
Der Nationalrat hat dann zu Recht eingebracht, dass der Bundesrat in der Legislaturplanung ein Gasversorgungsgesetz vorgesehen hat und diese Frage, die seit etwa zwölf Jahren in diesem Raum gestellt wird, in absehbarer Zeit auf irgendeine Art geklärt werden soll, aber nicht in dieser, sondern in einer nächsten Vorlage. Das hat auch unsere Kommission überzeugt, uns hier dem Nationalrat anzuschliessen im Wissen, dass die Frage ungeklärt ist, der Bundesrat sich aber gesetzgeberisch mit einem Entwurf ans Parlament wenden wird und das Parlament dann die Entscheidung zu treffen hat, wie der Netzzugang im Gasbereich reguliert werden soll.
Vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat diese Vorlage ins Parlament bringen wird, schlagen wir Ihnen einstimmig vor, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.