preparatory:AB 354393
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-17
Wortprotokoll
Im Rahmen dieses Differenzbereinigungsverfahrens muss der Nationalrat nun entscheiden, ob er an seinem ursprünglichen Beschluss festhalten oder seiner Kommission und dem Ständerat folgen will.
In Bezug auf die Vereinbarkeit mit Artikel 121a der Bundesverfassung, Herr Fischer, ist das Bundesamt für Justiz zum Schluss gekommen, dass die Vorlage mit Artikel 121a vereinbar ist. In der Beratung im Juni des letzten Jahres ist der Nationalrat dieser Haltung gefolgt. Damals, im letzten Jahr, hat der Nationalrat verschiedene Regelungen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Schweizerinnen und Schweizer für ihre Familienangehörigen finanziell aufkommen. Zudem können die Kantone mit den betroffenen Personen Integrationsvereinbarungen abschliessen, um sicherzustellen, dass sie eine Landessprache lernen und sich auch in die Arbeitswelt integrieren. Diese Ergänzungen bieten eine zusätzliche Sicherheit und sorgen für eine ausgewogene Vorlage.
Das Ziel der parlamentarischen Initiative 19.464 ist auch nicht neu. Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft vom 8.[NB]März 2002 zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer eine Gleichbehandlung von Schweizerinnen und Schweizern und Angehörigen von EU/EFTA-Staaten gemäss dem Freizügigkeitsabkommen vorgesehen. Der Bundesrat unterstützt dieses Ziel heute noch genauso.
Ja, es ist richtig: Mit der Vorlage ist mit einer gewissen Zunahme des Familiennachzugs zu rechnen. Auf die Gesamtzuwanderung hat das aber aus Sicht des Bundesrates keinen massgebenden Einfluss, vor allem wenn wir bedenken, wem die neue Regelung zugutekommt - den Schweizerinnen und Schweizern, die heute gegenüber den europäischen [PAGE 385] Mitbürgerinnen und Mitbürgern schlechtergestellt werden. Nach über zwanzig Jahren haben Sie heute die Chance, diese Schlechterstellung aufzuheben.
Entsprechend beantragt Ihnen der Bundesrat, auf die Vorlage einzutreten.