Arslan Sibel · Nationalrat · 2025-03-17
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2025-03-17
Wortprotokoll
Heute stehen wir vor einer Entscheidung, die weit über juristische Details hinausgeht. Es geht darum, ob wir in der Schweiz den Zugang zum Recht stärken wollen. Es geht darum, ob wir den Menschen und den KMU, die von Massen- und Streuschäden betroffen sind, endlich ein effektives Mittel an die Hand geben, um ihre Rechte durchzusetzen.
Warum braucht es diese Vorlage? Die Antwort ist ganz klar: Unser aktuelles System lässt Menschen und Unternehmen im Stich. Wer in der Schweiz einen kleinen Schaden erlitten hat, verzichtet oft auf eine Klage, weil es zu teuer, kompliziert oder schlicht unmöglich ist. Diese Schwäche führt dazu, dass grosse Unternehmen oder Akteure, die sich nicht an die Regeln halten, am Ende die Gewinner sind. Das ist weder gerecht noch wirtschaftlich sinnvoll.
Die Vorlage bietet eine Lösung: Mit erweiterten Verbandsklagen schaffen wir ein Werkzeug, das geschädigten Personen ermöglicht, gemeinsam für ihr Recht zu kämpfen - effizient, transparent und fair. Um hierfür ein konkretes Beispiel zu nennen, das Sie heute bereits gehört haben: Der Dieselgate-Skandal verdeutlicht es ganz klar. Während in anderen Ländern Verbraucherinnen erfolgreich klagten und Schadenersatz erhielten, gingen in der Schweiz 175[NB]000 Betroffene leer aus. Und warum? Weil uns geeignete rechtliche Instrumente fehlen. Oder nehmen wir kleine und mittlere Unternehmen, die oft die tragenden Säulen unserer Wirtschaft sind: Wenn sie durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt werden, haben sie im aktuellen System kaum eine Chance, sich effektiv zu wehren.
Die Gegner sprechen von einer Amerikanisierung unseres Rechtssystems. Doch die beantragte Regelung hat nichts mit den Klagewellen in den USA zu tun. Unser Modell ist streng reguliert: Nur gemeinnützige Organisationen dürfen klagen, und es gibt klare Zulassungskriterien. Diese Schutzmechanismen verhindern Missbrauch. Eine Regulierungsfolgenabschätzung zeigt zudem, dass Sammelklagen keinen signifikant negativen Einfluss auf die Wirtschaft haben. Erfahrungen aus der EU belegen dies. Dort gibt es weder Klagefluten noch wirtschaftliche Nachteile, sondern mehr Gerechtigkeit und Vertrauen in den Rechtsstaat.
Ein weiteres Argument betrifft das Urteil im Fall der Klimaseniorinnen. Lassen Sie mich klarstellen: Dieses Urteil behandelt Fragen des Klimaschutzes und der staatlichen Verantwortung. Es hat keinerlei rechtliche Auswirkungen auf das System der Sammelklage, das ausschliesslich zur kollektiven Durchsetzung privater Ansprüche dient. Die Verwaltung hat dies auf einen Abklärungsantrag, den wir mehrmals[NB]gestellt[NB]haben,[NB]unmissverständlich bestätigt. Diese Klarstellung findet sich auch in der Medienmitteilung der Kommission.
Heute geht es nicht um die Details der Vorlage, sondern um die grundsätzliche Frage, ob Handlungsbedarf besteht. Ja, das ist unbestritten. Der Bundesrat hat dies in zahlreichen Berichten festgehalten, Experten haben es bestätigt, und die Praxis spricht für sich. Eine Umfrage, die unter 800 Unternehmen durchgeführt worden ist, zeigt eine breite Zustimmung, während lediglich Economiesuisse mit der Unterstützung der "NZZ" versucht, diese Vorlage zu verhindern.
Wenn wir heute nicht auf die Vorlage eintreten, sagen wir den Menschen in der Schweiz: Wir sehen das Problem, wollen es aber nicht anpacken. Ihr müsst allein kämpfen. Euer Recht bleibt auf der Strecke.
Lassen Sie uns nicht länger zögern. Der bundesrätliche Entwurf ist durchdacht. Er ist notwendig. Er ist überfällig. Sammelklagen sind kein Luxus, sondern ein grundlegendes Instrument für eine funktionierende Wirtschaft und für einen fairen Rechtsstaat. Nach jahrelanger Verzögerungstaktik ist es nun an der Zeit.
Deshalb bitte ich Sie namens der Grünen Fraktion: Treten Sie auf die Vorlage ein.