Z'graggen Heidi · Ständerat · 2025-03-17
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17
Wortprotokoll
Die beantragte Anpassung beim Steillagebeitrag ist wichtig, um die Benachteiligung von Berggebieten bei Mähwiesen zu korrigieren. Die aktuelle Regelung, die die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche zur Berechnung heranzieht, führt dazu, dass viele Betriebe trotz hoher Arbeitsbelastung keine oder nur unzureichende Beiträge erhalten. Das ist nicht zielführend, denn der Aufwand für die Bewirtschaftung von Steillagen bleibt unabhängig von der Betriebsgrösse gleich hoch.
Die Bewirtschaftung steiler Mähwiesen ist von grosser Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität. Studien belegen, dass die Artenvielfalt auf diesen Flächen besonders hoch ist. Ohne angemessene finanzielle Unterstützung sind insbesondere Berglandwirte oft gezwungen, die Pflege dieser Flächen aufzugeben. Die Folge davon sind Verbuschung, Verwaldung und der Verlust von wertvollen Lebensräumen. Auch die traditionelle Kulturlandschaft und der Tourismus profitieren direkt von gepflegten Steillagen. Gepflegte Berglandschaften mit ihren Blumenwiesen mit den tanzenden Schmetterlingen sind ein Aushängeschild, mit dem die Schweiz sehr gerne Werbung für den Tourismus macht. Sie stärken die Attraktivität der Regionen.
Besonders für kleine Bergbetriebe ist die Bewirtschaftung von Steillagen aber wirtschaftlich kaum tragbar, und ohne angemessene Unterstützung droht hier das Aus der Bewirtschaftung. Die beantragte Anpassung sieht eine angepasste und faire Lösung vor. Eine gezielte Unterstützung der Steillagenbewirtschaftung ist nicht nur ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch eine Investition in die Zukunft der Bergregionen. Sie sichert die Existenz auch kleinerer Betriebe, schützt die Artenvielfalt und vermeidet langfristig hohe Folgekosten durch Erosion oder Hangrutsche. Eine faire Förderung der Steillagen ist daher ein Gewinn für die Landwirtschaft, die Kulturlandschaft, den Tourismus, die Natur und die Gesellschaft.
Auch der Bundesrat anerkennt die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Berggebiete für die Offenhaltung der Hanglagen, wie er schreibt. Das freut mich sehr, und zur Unterstützung der guten Worte, Herr Bundesrat, geben wir Ihnen heute noch einen kleinen Schubs.
Ich freue mich, wenn Sie die Motion annehmen.