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Flach Beat · Nationalrat · 2025-03-17

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-03-17

Wortprotokoll

In der ersten Runde haben Sie hier mit 104 zu 86 Stimmen bei 7 Enthaltungen dem Entwurf der Kommission des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative Barrile 19.464 zugestimmt. Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, die Ungleichbehandlung von Schweizerbürgerinnen und -bürgern beim Familiennachzug gegenüber EU/EFTA-Staatsangehörigen zu beseitigen. Derzeit können Schweizerinnen und Schweizer nur ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder unter 18 Jahren aus Drittstaaten nachziehen lassen, während EU/EFTA-Staatsangehörige zusätzliche Rechte beim Familiennachzug haben. Es ist eigentlich einfach eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber Schweizer Staatsangehörigen; es geht darum, sie nicht schlechter[NB]als[NB]EU/EFTA-Bürgerinnen[NB]und -Bürger[NB]zu stellen.

Das Recht auf Familienleben ist ein anerkanntes Menschenrecht. Die aktuellen Einschränkungen von Schweizerinnen und Schweizern beim Familiennachzug beeinträchtigen dieses Recht und führen, wie gesagt, zu einer Ungerechtigkeit im Vergleich zu Personen aus EU/EFTA-Staaten. Dass man die parlamentarische Initiative nicht unterstützen wolle, wurde im Ständerat mit dem Argument begründet, es gehe lediglich um Kinder zwischen 18 und 21 Jahren und die Unter-18-Jährigen könnten bereits heute nachgezogen werden. Dies ist jedoch nicht ganz richtig, da die bestehenden Fristen eine erhebliche Einschränkung darstellen. Für Kinder ab 12 Jahren gilt: Wer ein Kind nicht innerhalb von zwölf Monaten nachzieht, verliert das Recht auf Familiennachzug. Für Kinder unter 12 Jahren gilt: Der Antrag auf Nachzug muss innerhalb von fünf Jahren gestellt werden, sonst erlischt der Anspruch. Und für junge Menschen ab 18 Jahren gilt: Es gibt gar keinen Anspruch auf Familiennachzug.

Die aktuellen Regelungen können als Inländerdiskriminierung wahrgenommen werden, da sie Schweizerinnen und Schweizer gegenüber EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern benachteiligen. Eine Anpassung würde diese Diskriminierung beseitigen und ein gerechteres System schaffen. Die Schweiz hat sich in verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz des Familienlebens verpflichtet. Eine Anpassung des nationalen Gesetzes an diese Standards würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz in Bezug auf die Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen stärken. Schweizerbürgerinnen und -bürger könnten ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie ledige Kinder unter 18 Jahren nachziehen lassen. Vorausgesetzt ist natürlich, dass der Anspruch auf Familiennachzug innerhalb der oben genannten Fristen geltend gemacht wird, und vorausgesetzt ist selbstverständlich auch immer die wirtschaftliche Unabhängigkeit der betreffenden Personen.

Ich bitte Sie namens der starken Minderheit - das Resultat in der Kommission lautete 13 zu 12 Stimmen -, auf das Geschäft einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und entsprechend noch einmal damit in den Ständerat zu gehen. Ich glaube, diesen Inländerbenachteiligungspassus könnten wir abschaffen und hier mehr Gerechtigkeit schaffen.