Widmer Céline · Nationalrat · 2025-03-17
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-17
Wortprotokoll
Heute ist es so, dass eine Schweizerin oder ein Schweizer weniger Rechte im Nachzug von Familienmitgliedern aus Drittstaaten hat als europäische Staatsangehörige, die in der Schweiz leben. Diese Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung gehört beseitigt. Genau das fordert die parlamentarische Initiative Barrile.
Unser Rat hat diesem Grundsatz im letzten Sommer mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt und wollte die Diskriminierung für Schweizer Familien aufheben. Nun ist der Ständerat im September nicht auf die Vorlage eingetreten. Während der Ständeratsdebatte wurden einige Aussagen gemacht, die inhaltlich falsch sind. Diese Aussagen möchte ich an dieser Stelle zuhanden des Amtlichen Bulletins korrigieren.
Es wurde argumentiert, es gehe bei der Vorlage lediglich um Kinder zwischen 18 und 21 Jahren, minderjährige Kinder könnten jederzeit nachgezogen werden. Das stimmt so nicht. Man muss hier die gesetzlichen Bestimmungen zu den Fristen beachten. Wer ein Kind nicht innert zwölf Monaten nachgezogen hat, hat keinen Anspruch mehr auf einen Nachzug. Das gilt bereits für Kinder ab 12 Jahren, nicht erst ab 18 Jahren. Ab 18 Jahren gibt es gar keinen Anspruch mehr. Und auch bei Kindern unter 12 Jahren muss man den Antrag innert fünf Jahren stellen, sonst erlischt der Anspruch. Diese Fristen gelten nur für Schweizerinnen und Schweizer und ihre Kinder. Europäische Staatsangehörige können jederzeit einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Darin besteht die Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung.
In der Debatte wurde immer wieder erwähnt, es sei nicht klar, wie viele Personen durch diese Gesetzesänderung zusätzlich in die Schweiz kommen würden. Wir sollten den Entscheid nüchtern auf die vorhandenen Daten der Kantone, auf das entsprechende Gutachten des Bundesamtes für Justiz und auf die rechtswissenschaftliche Literatur abstützen. Es kann keine Rede davon sein, dass sich die Zahl der Einwandernden signifikant erhöhen würde, sondern es geht darum, endlich diese Diskriminierung von[NB]Schweizerinnen[NB]und[NB]Schweizern[NB]aufzuheben und dafür zu sorgen, dass die betroffenen Familien zusammenleben können.
Noch ein letzter Kommentar zur Sprache, die wir in diesem Haus anwenden: Wenn man damit anfängt, Schweizerinnen und Schweizer als eingebürgerte Drittstaatsangehörige zu bezeichnen, muss uns das Sorge bereiten. Schweizerinnen und Schweizer nach ihrem Familienstammbaum zu unterscheiden, erinnert an die Sprache völkischer Ideologen und muss von allen politischen Kräften bekämpft werden, die sich zu unserer liberalen Demokratie bekennen.
Ich bitte Sie, an Ihrem Entscheid vom letzten Juni festzuhalten und auf die Vorlage einzutreten.