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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-03-17

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17

Wortprotokoll

Die Motion Maitre 22.3976 und die Motion de Quattro 22.3977 wurden vom Nationalrat am 28.[NB]Februar 2024 mit 125 zu 60 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen; der Bundesrat hatte die Ablehnung beider Motionen beantragt. Durch die Motionen soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Vorlage auszuarbeiten, die Interchange Fees für den Zahlungsverkehr mit Debitkarten verbietet. Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 31.[NB]Januar 2025 die Motionen vorberaten und empfiehlt sie Ihnen einstimmig zur Ablehnung. Gleichzeitig beschloss Ihre Kommission aber, die Motion 25.3020, "KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel", einzureichen, dies quasi als Alternative zur Ablehnung der beiden Motionen.

Ich werde zuerst über die Beratungen zu den Motionen Maitre und de Quattro berichten und dann den Mehrheitsantrag für die Motion 25.3020 der WAK-S begründen. Dort gibt es einen Minderheitsantrag.

Der Grund für die Einreichung der Interchange-Fees-Motionen war vor allem die Einführung der neuen Debitkarten von Mastercard und Visa. Von den Unternehmen, die diese Debitkarten als Zahlungsmittel akzeptieren, werden höhere Entgelte verlangt als bei Zahlungen mit der Maestrokarte. Das stört die Motionäre und vor allem die belasteten Unternehmen. Der Preisüberwacher hat schon interveniert, aber die Preise sind immer noch zu hoch; das ist die Begründung der Motionäre. Besonders stört sie, dass mit der Einführung dieser Karten eine sogenannte Interchange Fee eingeführt wurde, die bei der Bezahlung mit der Maestrokarte nicht anfällt.

Um die Diskussion in Ihrer Kommission zu verstehen, muss man die Funktionsweise der Gebühren kennen. Es sind vier Parteien beteiligt: der Händler, z.[NB]B. der Dorfladen; der Zahlungsdienstleister oder Acquirer, der die Kartenzahlung für die Händler abrechnet; die Kartenorganisation - das ist Visa oder Mastercard -, die das Zahlungssystem betreibt; die kartenherausgebende Bank, sie verwaltet die Debitkarte des Kunden oder der Kundin; und, nicht zu vergessen, der Kunde, die Karteninhaberin. Der Händler zahlt dem Zahlungsdienstleister eine Händlergebühr. Der Zahlungsdienstleister zahlt der kartenherausgebenden Bank eine Interchange Fee. Sie macht aber nur einen kleinen Teil der Händlergebühr aus. Die Zahlungsdienstleister verhandeln ihre Gebühr mit dem Händler: Grosse Händler, z.[NB]B. Migros oder Coop, erhalten bessere Bedingungen als kleine Händler, und kleine Händler sind den grossen Zahlungsdienstleistern auch etwas ausgeliefert.

In Ihrer Kommission war von einem Oligopol die Rede, es wurde auch ein Vergleich mit den Knebelverträgen von Booking.com gezogen. Basierend auf dieser Ausgangslage wurde in Ihrer Kommission festgehalten, dass die hohen Gebühren ein Ärgernis und für viele kleine Unternehmen auch eine hohe finanzielle Belastung sind. Der Weg der Motionäre ist jedoch der falsche. Die Interchange Fees sind nur ein kleiner Teil der gesamten Gebühren, eine Abschaffung würde vermutlich nicht einmal auf die Gebühren der Händler durchschlagen. Die grossen Zahlungsdienstleister würden ihre Marge vermutlich noch verbessern. Die Interchange Fees sind grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, ein Verbot würde zudem einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Zahlungsmitteln wie Twint oder Kreditkarten schaffen. Das könnte dazu führen, dass Händler vermehrt teurere Zahlungsmittel, wie z.[NB]B. Kreditkarten, verwenden würden, was ja widersprüchlich wäre. Zudem wurde festgehalten, dass die Weko hier bereits aktiv wurde: Im Frühjahr 2024 einigte sie sich mit Mastercard auf eine durchschnittliche Gebühr von 0,1 Prozent für inländische Präsenzzahlungen - in der EU liegt die entsprechende Gebühr bei etwa 0,2 Prozent. Bei Visa ist eine Untersuchung im Gang.

Wie gesagt, die Kommission sieht das eigentliche Problem vielmehr in den Gebühren zwischen den Handelsunternehmen und den Acquirern. Diese Gebühren setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Lizenzgebühren, Vermittlungsprovisionen, Händlerprovisionen, Akquisitionsmarge. Und dieser Teil ist eben viel grösser.

Aus diesem Grund lehnte die Kommission die beiden Motionen einstimmig ab. Im Namen der einstimmigen Kommission ersuche ich Sie, die Motionen ebenfalls abzulehnen.

Ich komme somit zur Motion 25.3020 der WAK-S, "KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel". Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte trotzdem handeln, sie hat deshalb diese Motion eingereicht. Es besteht eine gewisse Marktmacht der Zahlungsdienstleister, vor allem gegenüber den kleinen Gewerblern. Wie in der Beratung zu den abgelehnten Motionen festgestellt, sind die Interchange Fees nur ein kleiner Teil des Problems. Der grosse Anteil der Gebühren wird durch die Zahlungsdienstleister aufgrund ihrer Marktmacht erhoben. Eine Studie der Universität St.[NB]Gallen hat gezeigt, dass kleine Händler die Verhandlungsspielräume aufgrund der fehlenden Kenntnisse kaum nutzen. Ein KMU würde deshalb für dasselbe Zahlungsmittel bis doppelt so hohe Händlergebühren an den Zahlungsdienstleister entrichten als vergleichbare andere.

Die Motion fordert den Bundesrat deshalb auf, eine gesetzliche Regelung für mehr Transparenz bei den Gebührenkomponenten zu unterbreiten, welche Acquirer beim Einsatz bargeldloser Zahlungsmittel gegenüber den Händlern anwenden. Acquirer müssen verpflichtet werden, den Händlern gut und einfach nachvollziehbare Angaben über die Höhe der tatsächlich belasteten Gebührenkomponenten vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die Händlergebühr zumindest in Entgelt an den Acquirer, Entgelt an den Kartenherausgeber und Entgelt an den Zahlungssystembetreiber aufzuschlüsseln. Diese erhöhte Transparenz soll Händlerinnen und Händlern mehr Klarheit bei Preisverhandlungen und der Angebotswahl verschaffen, den Wettbewerb stärken und die Marktmacht der wenigen Acquirer reduzieren. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung[NB]wurde[NB]die[NB]Motion[NB]in[NB]Ihrer[NB]Kommission angenommen.

Die Minderheit wird ihre Haltung begründen. Im Kern ist sie der Meinung, dass diese Motion nicht nötig sei, weil die Instrumente Transparenz, Wettbewerbsrecht usw. schon vorhanden seien.

Der Bundesrat lehnt die Motion ebenfalls ab, er erachtet sie als nicht sinnvoll und befürchtet Kostenfolgen durch die neue Regulierung. Er bezweifelt auch deren Wirksamkeit. Dazu ist zu erwähnen, dass in der Kommission auf höhere Transparenzvorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum, die seit 2015 gelten, hingewiesen wurde. Seit diese Transparenzregeln eingeführt wurden, sind die Händlergebühren um 40 Prozent gesunken.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, der Motion zuzustimmen.