Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2003-06-12

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-12

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich mich beim Bundesrat und bei der Verwaltung ganz herzlich für die rasche Behandlung meiner Interpellation sowie für die insgesamt zufrieden stellenden Antworten bedanken. Sie zeigen klar auf, dass im Bereich der obligatorischen und beruflichen Vorsorge in verschiedenen Belangen - wie der Festlegung des Mindestzinssatzes und des Umwandlungssatzes, aber auch bezüglich Überwachung und Transparenz - erheblicher Handlungsbedarf besteht. Für mich, der ich mit meiner Interpellation das Schwergewicht auf Transparenz und Überwachung lege, ist die Tatsache entscheidend, dass der Bundesrat diesen Aspekten künftig nicht nur grössere Beachtung schenken will, sondern vor allem auch die notwendigen Systemkorrekturen eingeleitet hat. Herr Kollege Stähelin hat eigentlich ziemlich exakt umschrieben, wo die Mängel liegen. Deshalb will ich nicht mehr darauf eingehen.

Zu den erwähnten Systemkorrekturen gehört in erster Linie die jährliche Erhebung der relevanten Daten. Statt zur gewünschten Früherkennung führen Statistiken, die zu spät vorliegen, zu oft zu allzu späten Erkenntnissen. Die zeitgerechte Handlungsfähigkeit und damit letztlich auch die Glaubwürdigkeit des BVG-Systems wird dadurch infrage gestellt. Die in Aussicht gestellte Revision der Pensionskassenstatistik basiert auf einer gegenüber heute vereinfachten Erhebung der Daten. Diese reicht aber meines Erachtens vollständig aus, um künftig über die gewünschten Elemente einer wirksamen Früherkennung bzw. einer glaubwürdigen Überwachung zu verfügen. Gespannt sein darf man in dieser Hinsicht auch auf das per 2004 in Aussicht gestellte Konzept für ein Monitoring, das auf Basis einer Stichprobenerhebung zeitgerecht Kennzahlen der beruflichen Vorsorge liefern soll.

Zu grösster Unsicherheit bezüglich der Zukunft der BVG-Einrichtungen haben die zu Tage getretenen Unterdeckungen beigetragen. Auch hier hat der Bundesrat mit einem im Mai 2003 verabschiedeten Massnahmenpaket meiner Ansicht nach die richtigen Weichenstellungen vorgenommen. Zentral ist dabei die einheitliche Definition des Begriffs Unterdeckung in der Verordnung. Hier werden auch die Fristen umschrieben, die den Vorsorgeeinrichtungen zur Wiederherstellung der vollen Deckung eingeräumt werden. Dazu gehört die erlassene Richtlinie für eine einheitliche Aufsichtspraxis bei der Behebung der Unterdeckungen.

Positiv zu würdigen sind schliesslich die vorgesehenen Gesetzesänderungen zur Erweiterung des Handlungsspielraumes bei der Behebung von Unterdeckungen. Hier läuft eine Vernehmlassung an oder ist bereits angelaufen.

Nicht konkret angesprochen wird die für die Versicherten zentrale Frage, wer für allfällige Unterdeckungen aufkommen muss. Sie war aber auch nicht konkret Bestandteil meiner Interpellation. Es wäre jedenfalls störend, wenn die aktiv im Erwerbsleben Stehenden für sämtliche früher entstandenen Lücken allein aufkommen müssten. Denn anders als bei der AHV wird die zweite Säule ja nicht nach dem Umlageverfahren finanziert. Darum könnte man sich künftig auch ein Modell mit einer getrennten Führung der Vorsorgeeinrichtungen von Erwerbstätigen auf der einen und von Pensionierten auf der anderen Seite vorstellen. Natürlich müssten die jeweiligen Austrittsguthaben am Ende der Erwerbsperiode mutiert werden. Damit wäre aber für klare Verhältnisse gesorgt. Zudem könnten die Bezügerinnen und Bezüger von BVG-Renten bei der Verwaltung ihrer Altersguthaben in die Verantwortung mit einbezogen werden - dies nur als Idee. Hier sind jedenfalls Gesetzgeber und Versicherer in den nächsten Jahren gefordert, gemeinsam mit den Versicherten zukunftsfähige und gerechte Modelle zu entwickeln.