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Matter Thomas · Nationalrat · 2025-03-18

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-18

Wortprotokoll

Ein zentraler Kritikpunkt des PUK-Berichtes betrifft die von der Finma gewährten Eigenmittelerleichterungen in Form des sogenannten regulatorischen Filters. Die Finma forderte von den systemrelevanten Grossbanken seit Jahren den Aufbau von zusätzlichen Eigenmitteln. Im Jahr 2017 gewährte die Finma der CS trotzdem einen regulatorischen Filter. Diesen forderte die CS im Kontext der Änderung der Rechnungslegungsvorschriften gemäss OR von Sammel- zu Einzelbewertungen. Vereinfacht gesprochen, konnte die CS mit diesem Filter den Übergang bei den Rechnungslegungsvorschriften ohne substanziellen Kapitalaufbau bewältigen bzw. den Übergang neutralisieren.

Der Filter war bereits damals umstritten. Die SNB sprach sich beispielsweise gegen einen solchen Filter aus. Die Finma verknüpfte den Filter mit einer Prüfung der Beteiligungen und einer Pflicht, den Filter auszuweisen, verzichtete jedoch beispielsweise auf ein sogenanntes Phase-out. Die CS wies den Filter schliesslich auch nicht sehr offensichtlich aus. Es war für Aussenstehende sehr schwierig, diesen zu erkennen. Der Filter war zwar rechtmässig, aus Sicht der PUK aber mitnichten zweckmässig. Er fiel beträchtlich höher aus als ursprünglich angenommen. Bereits per Ende 2019 war der Effekt des Filters beinahe doppelt so hoch wie ursprünglich eingeschätzt. Ohne ihn hätte die CS die regulatorischen Eigenmittelvorschriften ab 2021 nicht mehr erfüllt.

Der Filter überdeckte also die reale Lage der CS. Der regulatorische Filter unterstreicht die Wichtigkeit einer ausreichenden Kapitalisierung von systemrelevanten Banken. Die Stabilität in einer Krise hängt entsprechend davon ab, ob die Bank auf eine solide Eigenkapitalbasis zurückgreifen und Verluste und Liquiditätsabflüsse absorbieren kann. Deshalb fordert die PUK mit der Motion 24.4530, die Gewährung von Erleichterungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken rechtlich einzuschränken.

Der Bundesrat befindet den Vorschlag der PUK zwar für prüfenswert, lehnt die Motion in diesem Sinne jedoch ab. Er will den Ermessensspielraum der Finma nicht zu stark einschränken. Bei einer Annahme der Motion in unserem Rat würde er die Abänderung in einen Prüfauftrag beantragen.

Die PUK sieht in der Motion keinen Widerspruch zum grundlegenden Anliegen, die Aufsichtstätigkeit der Finma bei systemrelevanten Banken zu stärken; ganz im Gegenteil, der Vorstoss der PUK soll das Krisenmanagement der Finma erleichtern. Das grosse Ausmass des Filters hatte in der Krise einen negativen Einfluss auf den Handlungsspielraum der [PAGE 393] Finma und der CS. Die Motion verlangt zudem nicht die Abschaffung solcher Erleichterungen, sondern nur eine Beschränkung.

Der Vergleich mit den Erleichterungen im Kontext der Covid-19-Pandemie, den der Bundesrat in seiner Stellungnahme macht, greift zu kurz. Die genannten Erleichterungen waren befristet ausgestaltet. Deshalb sind sie nicht zu vergleichen mit langjährigen Erleichterungen für eine global systemrelevante Bank (G-SIB), die nachweislich grosse Governance-Probleme hatte. Die PUK vertritt klar die Meinung, dass[NB]eine[NB]ausreichende Kapitalisierung von systemrelevanten Banken das Krisenmanagement der Behörden generell vereinfacht.

Der Ständerat hat eine gleichlautende Motion letzte Woche einstimmig angenommen. Die PUK bittet Sie, die Motion anzunehmen und auf eine Umwandlung in einen Prüfauftrag zu verzichten.