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Michel Matthias · Ständerat · 2025-03-18

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-18

Wortprotokoll

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, die vorliegende Motion in der von unserer Kommission ergänzten Fassung anzunehmen. Die Ergänzung finden Sie in unserem Bericht vom 17.[NB]Februar auf Seite 2 unten.

Die Kommissionsmehrheit stimmt dem Anliegen der Schwesterkommission APK-N zu, dass die UNRWA mittelfristig durch eine Nachfolgeorganisation abgelöst werden muss. Eigentlich wurde die UNRWA im Jahr 1949 von der UNO als temporäre Organisation geschaffen, um sich bis zur Umsetzung einer Zweistaatenlösung um die Palästina-Flüchtlinge zu kümmern. Wir wissen, leider ist der Nahostkonflikt bis heute ungelöst, sodass die UNRWA in einen Dauerzustand getreten ist. Dieser Zustand wird mehr und mehr zur Hypothek, da die am Konflikt beteiligten Parteien sowie die Aufnahmestaaten der Flüchtlinge ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, um eine politisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Lösung im Nahen Osten zu finden.

Hinzu kommt nun das erschütterte Vertrauen in die UNRWA-Organisation wegen der bekannten Vorwürfe der Verbindungen zur Hamas. Gemäss den Aussagen der Direktorin der UNRWA im Libanon während unserer Anhörung - sie war im Januar oder Februar 2025 bei uns zu Gast - ist die UNRWA auch bereit für eine Übergabe der Verantwortung primär an Gaststaaten, und sie plädiert dafür, dass die Schweiz bei diesem Übergabeprozess auch eine Rolle spielt. Wir sollten uns hier also nicht einfach verabschieden.

Wie die klare Mehrheit des Nationalrates und wie auch der Bundesrat ist deshalb die Kommission dafür, dass in Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft eine Nachfolgelösung gesucht wird. Gemäss Motionstext soll dies geschehen, "sobald es die aktuelle kriegerische Auseinandersetzung in Gaza zulässt".

Gerade dieser Vorbehalt der schwierigen Situation aufgrund der zerrütteten Verhältnisse wirft jetzt die Frage auf, wie sich die Schweiz verhält, bis eine solche Nachfolgelösung nicht nur angegangen, sondern auch wirksam implementiert werden kann. Heute weiss niemand, wann das der Fall sein wird. Deshalb haben wir die Motion ergänzt. Die Ergänzung zeigt [PAGE 258] einen Weg für diese Zwischenzeit auf. Es ist keine Schwarz-Weiss-Lösung, weil eine solche der Situation nicht gerecht würde. Es ist weder ein verpflichtender Auftrag an den Bundesrat, Mittel an die UNRWA zu sprechen, noch ein Verbot, dies zu tun. Ein sofortiges Verbot diskutieren wir später bei der Motion Zuberbühler 24.3194, "Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)".

Mit der ergänzten Motion möchte die Kommissionsmehrheit vielmehr einen Mittelweg gehen. Wir kennen diesen Mittelweg bereits, wir haben ihn schon zweimal im Rahmen eines Budgetvorbehaltes beschritten. Sie erinnern sich: Wir haben jeweils die Budgetmittel mit einer Bedingung verbunden, und diese Bedingung ist nun auch in der ergänzten Motion enthalten. Diese sieht vor, dass erstens allfällige bilaterale Beiträge der Schweiz an die UNRWA einer Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung bedürfen und zweitens, das ist der materielle Aspekt, dass solche Beiträge ausschliesslich und direkt der notleidenden Zivilbevölkerung im Nahen Osten zugutekommen dürfen. Wir kennen also diesen Weg, er ist klar definiert, und wir meinen, es sei aus mehreren Gründen auch ein weiser Weg. In einer sehr unsicheren und sich schnell ändernden Situation bleibt die Schweiz eine agile Partnerin, die auch ihrer humanitären Tradition treu bleibt. Zudem bleibt sie für die künftige Phase der beabsichtigten Transformation präsent. Lassen Sie mich das in drei Punkten ausführen:

1.[NB]Unsere APK hat Ende 2024 einen Bericht des EDA erhalten und, wie gesagt, kurz darauf im Januar 2025 Anhörungen durchgeführt. Beide, Bericht und Anhörungen, bildeten die Grundlage für unsere Ergänzung der Motion. Die Anhörung der bekannt kritischen Nichtregierungsorganisation UN Watch offenbarte die uns bekannte Kritik an der UNRWA, gleichzeitig konnte uns die Organisation aber keine glaubhafte kurzfristige Alternative aufzeigen.

Der EDA-Bericht seinerseits und die Anhörung der Präsidentin des IKRK und der UNRWA-Verantwortlichen zeigten Folgendes: Die UNRWA leistet im Nahen Osten humanitäre Hilfe und Bildungsarbeit für rund drei Millionen Menschen, davon sind 75 Prozent Frauen und Kinder. Allein in Gaza, wo die UNRWA aktuell weiterhin tätig ist,[NB]stellt[NB]sie[NB]seit[NB]dem[NB]Waffenstillstand[NB]für[NB]60 Prozent der Bevölkerung die medizinische Grundversorgung sowie für über zwei Millionen Menschen die Nahrungsmittelversorgung sicher.

Eine massive Reduktion oder gar ein Stopp dieser Arbeit würde nicht durch andere aufgefangen, sondern ergäbe ein nicht nur humanitär, sondern auch sicherheitsmässig gefährliches Vakuum. Es besteht die Gefahr, dass sich dann radikalisierte Hamas-Truppen zum Beispiel der Schulen bemächtigen würden. Auch die UNRWA-Verantwortliche betonte, ich habe das vorhin kurz erwähnt, dass ihre Aktivitäten eigentlich primär in die Verantwortung der Gastgeberländer übergehen müssten, aber dieser Prozess gehe nicht von einem auf den anderen Tag, er brauche eine gewisse Zeit.

Ihrerseits bemerkte die IKRK-Präsidentin im Rahmen der Anhörung eindrücklich: "Wir können heute nicht davon ausgehen, dass irgendeine Organisation die Strukturen mit 11[NB]000 Mitarbeitenden, die über Jahrzehnte staatliche Dienstleistungen geleistet haben" - gemeint ist die UNRWA -, "einfach so übernehmen kann. Es ist jetzt die Rede vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und von anderen UNO-Organisationen, die das theoretisch" - theoretisch! - "übernehmen könnten. Aber Tatsache ist, man darf jetzt nicht die Zeit darauf verwenden, sich für oder gegen eine Organisation auszusprechen oder diese UNRWA-Frage zu verhandeln, da es darum geht, grösseres Leid und grösseren Schaden zu verhindern."

Es gehe also in dieser Situation nicht um die UNRWA, um Hamas oder Israel, es gehe um den Schutz der unbeteiligten Zivilbevölkerung im Rahmen der Genfer Konventionen. Ich habe es gesagt: Es geht mehrheitlich um den Schutz von Frauen und Kindern. Das ist die Haltung des IKRK, und wir haben das IKRK eingeladen, weil es aus unserer Sicht glaubwürdig und nicht von der einen oder anderen Seite eingenommen erscheint.

2.[NB]Wenn wir auf das IKRK hören, kann sich die Schweiz nicht einfach alternativlos von ihrer Unterstützung verabschieden. Wir würden uns nämlich auch davon verabschieden, ein Player im beabsichtigten Transformationsprozess zu bleiben, und genau einen solchen wollen wir ja gemäss Motionstext. Oder wie es das EDA in seinem erwähnten Bericht ausführte: Die Aktivitäten der UNRWA zu verunmöglichen und durch Aktivitäten anderer Akteure zu ersetzen - was de facto zurzeit nicht möglich ist -, ist ein Schritt zur Aushöhlung einer Zweistaatenlösung, und genau für diese hat sich die Schweiz immer eingesetzt.

Mit diesen Hinweisen möchte ich sagen, dass wir mit einem absoluten Verbot, wenn wir dem Bundesrat keinerlei "marge de manoeuvre" mehr geben, genau das Gegenteil dessen erreichen würden, was wir wollen. Wir würden darüber hinaus als Depositarstaat der Genfer Konventionen unsere humanitäre Tradition verlassen und, wie gesagt, den Prozess der Ablösung nicht mehr vor Ort begleiten können. Man weiss, dass alle anderen Länder, die in der Vergangenheit die[NB]UNRWA unterstützt und ihre Zahlungen zeitweise sistiert oder blockiert haben, diese wieder aufgenommen haben, ausser Schweden und die USA. Diese beiden Länder sind die einzigen mit einem anhaltenden Zahlungsstopp. Viele andere Länder wie Deutschland, Norwegen, Dänemark, Spanien, Irland und Frankreich haben in letzter Zeit die Gelder wieder gesprochen, zum Teil sogar erhöht.

3.[NB]Den dritten und letzten Punkt habe ich zu Beginn betont: Aufgrund der instabilen und unabsehbaren und sich oft auch wieder ändernden Entwicklung drängt es sich geradezu auf, dass wir dem Bundesrat nicht eine absolute Verpflichtung, ein Ja oder ein Nein, mitgeben, sondern einen gewissen Spielraum, eine gewisse "marge de manoeuvre", lassen. Er muss nicht zahlen, aber er darf - mit unserer Konsultation - zahlen. Es ist in sich verändernden Situationen immer ein Gebot, diesen Spielraum zu geben, nämlich wann, ob und unter welchen Umständen er an wen humanitäre Hilfe leistet. Unseren Einfluss, das ist die Bedingung der ergänzten Motion, können wir wie erwähnt im Rahmen der Anhörung der beiden APK wahrnehmen. Das ist Sinn und Geist der von uns ergänzten Motion.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Unterstützung unseres Antrages.