Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-03-18
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-03-18
Wortprotokoll
Letzte Woche hat der Ständerat den PUK-Bericht beraten. Heute sind also wir im Nationalrat an der Reihe. Wir freuen uns sehr, Ihnen das Ergebnis unserer Untersuchung vorzustellen. In den kommenden vierzig Minuten werden wir Ihnen einige aus unserer Sicht zentrale Punkte darstellen. Wir haben die Inhalte auf die beiden Berichterstatter sowie die Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den einzelnen Vorstössen aufgeteilt.
Einleitend möchte ich folgende Punkte ansprechen: erstens die Herausforderungen bei der Untersuchung und die Vorgehensweise, zweitens den Mehrwert des Berichtes und die Erfüllung des Bundesbeschlusses und drittens die Stellungnahme des Bundesrates. Anschliessend werden wir Ihnen den Inhalt des Berichtes und die parlamentarischen Vorstösse vorstellen.
Zu den Herausforderungen: Wie Sie wissen, war der Untersuchungsgegenstand sehr breit. Die Kommission musste Schwerpunkte setzen. Sie legte in ihrem Untersuchungskonzept den Fokus auf Entwicklungen, die im Kontext der Krise vom März 2023 bedeutend waren. Zum Untersuchungsgegenstand der PUK erschienen zudem seit ihrer Einsetzung verschiedene Berichte; das übte einen gewissen Druck auf die PUK aus.
Nun komme ich zum Mehrwert. Gegenstand der Untersuchung bildete die Geschäftsführung der letzten Jahre des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der CS. Mit unserem Bericht informieren wir über unsere Erkenntnisse, die Verantwortlichkeiten und Mängel. Für die Untersuchung haben wir den Zeitraum vom Jahr 2015, vom ersten Too-big-to-fail-Bericht des Bundesrates, bis zum Sommer 2023 gewählt.
Die PUK sieht auf Gesetzesstufe, im Vollzug und in der Zusammenarbeit der Behörden Handlungsbedarf. Insgesamt hat die PUK zwanzig Empfehlungen formuliert, sechs Postulate, vier Motionen und eine parlamentarische Initiative eingereicht. Unsere Vorstösse betreffen allesamt die systemrelevanten Banken (SIB). Der Ständerat hat bereits[NB]am[NB]10.[NB]März[NB]2025 über den Bericht debattiert und alle Motionen und Postulate angenommen, fast alle davon einstimmig.
Nun zur Stellungnahme des Bundesrates: Der Bundesrat hätte sich eigentlich mit seiner Stellungnahme bis zu dieser Session Zeit lassen können. Trotzdem hat er sie bereits am Publikationstag unseres Berichtes veröffentlicht. Dieses Vorgehen stiess seitens der Kommission auf wenig Verständnis, insbesondere da die PUK das geltende Parlamentsrecht mitsamt den institutionellen Rechten des Bundesrates, wie etwa der umfassenden Konsultation zu den Berichtsentwürfen, umgesetzt hat und in vielen Fällen sogar darüber hinausgegangen ist.
Wir präsentieren nun den Bericht und dazu jeweils auch die relevanten Vorstösse und die Empfehlungen. Zum Kontext: Die CS galt lange als Vorzeigeinstitut. Doch das Bild trübte sich. In den letzten Jahren fiel die Bank mit immer neuen Skandalen auf. Gleichzeitig war die Rentabilität ungenügend. Im Oktober 2022 erlebte die CS nach einem Tweet eines australischen Journalisten einen riesigen Liquiditätsabfluss von über 100 Milliarden Franken. Als Anfang 2023 in den USA die Regionalbankenkrise ausbrach, konnte sich die CS nicht mehr aus eigener Kraft retten. Die Untersuchung bestätigt: Die Verantwortung für den Untergang der CS liegt bei der Bankleitung.
Seitens Behörden konnte die PUK kein kausales Fehlverhalten feststellen. Wir haben gleichwohl verschiedene problematische Entwicklungen festgestellt. Ich beginne mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, dann fahren wir mit der Geschäftsführung der Aufsichtsbehörden und des Bundesrates fort.
Die Too-big-to-fail-Gesetzgebung in der Schweiz geht auf die globale Finanzkrise von 2007 und 2008 zurück, als der Staat die UBS retten musste. Bis etwa 2015 gehörte die Schweiz zu den Ländern mit der insgesamt am weitesten fortgeschrittenen Too-big-to-fail-Gesetzgebung. Nach 2015 rückte die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Grossbanken in den Vordergrund. Man kam ihnen in Regulierungsfragen verschiedentlich entgegen. Aufgrund der teilweise zögerlichen Weiterentwicklung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung fehlten den Schweizer Behörden in der CS-Krise wichtige Instrumente. Hier ist insbesondere die verzögerte Einführung des Public Liquidity Backstops (PLB) zu nennen. Internationale Gremien empfahlen die Einführung eines PLB seit 2016. Die SNB und die Finma forderten ihn seit 2018. Der Bundesrat aber hat erst im Frühjahr 2022 die Eckwerte einer PLB-Vorlage verabschiedet. Die Behörden hätten im Herbst 2022 mehr Handlungsspielraum gehabt, wenn es damals schon einen [PAGE 391] PLB gegeben hätte. Im März 2023 musste er schlussendlich notrechtlich eingeführt werden.
Wie Sie wissen, ist die PLB-Vorlage derzeit im Parlament hängig. Die WAK-S teilte Ende Februar mit, dass die genaue Ausgestaltung eines PLB nur im Gesamtkontext der Too-big-to-fail-Gesetzgebung möglich sei. Sie beantragte die Sistierung der Vorlage, bis der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Anpassung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung vorgelegt hat, also bis voraussichtlich Ende 2026. Aufgrund der hängigen Vorlage verzichtete die PUK auf eine erneute Empfehlung oder einen Vorstoss. Sie erachtet es aber als unerlässlich, dass die Verabschiedung des PLB zeitnah erfolgt.
Die PUK sieht weiteren Handlungsbedarf bei der Too-big-to-fail-Gesetzgebung. Deshalb hat sie die Motion 24.4529 formuliert, um die Ziele der Too-big-to-fail-Gesetzgebung anzupassen. Denn die jetzige Regulierung ist nicht auf eine Vertrauenskrise ausgerichtet und zu sehr auf die Schweiz fokussiert. Der Bundesrat hat diese Motion zur Annahme empfohlen.
Weiter fordert die PUK in ihrer Empfehlung 1, dass der Bundesrat in seinen Evaluationsberichten eine umfassende strategische Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung der Too-big-to-fail-Regulierung vornimmt. Der Bundesrat ist dazu bereit, möchte aber den entsprechenden Bericht nur alle vier und nicht mehr alle zwei Jahre dem Parlament vorlegen. Das erscheint der PUK nicht zweckmässig. Der Zweijahresrhythmus soll beibehalten werden. Berichte im heutigen Umfang könnten sich aber allenfalls mit kürzeren Berichten abwechseln.
Ich komme nun auf die Aufsichtstätigkeit der Finma und der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zu sprechen. Die bedeutendste Rolle im Aufsichtskonstrukt über die Grossbanken nahm die Finma ein. Sie beaufsichtigte die CS direkt. Die PUK hat festgestellt, dass die Finma ihre Tätigkeit rechtmässig, aber nicht immer wirksam durchgeführt hat. Sie hat in den Vorkrisenjahren wiederholt die fehlende Risikokultur, die unbefriedigende Kapitalsituation des CS-Stammhauses und die Politik bei den variablen Vergütungen kritisiert. Für die PUK ist nicht nachvollziehbar, dass trotz der zahlreichen Verfehlungen der CS keine kausale Verantwortung für die betreffenden Verfehlungen etabliert werden konnte. Ab Herbst 2022 intensivierte die Finma ihre Aufsichtstätigkeit. Sie stiess auch dabei an Grenzen aufgrund der Zurückhaltung oder der Renitenz der Bankführung.
Mit der Motion 24.4531 will die PUK die Durchsetzungskraft der Finma gegenüber SIB stärken. Die PUK schlägt verschiedene Massnahmen zur Ergänzung des Instrumentariums der Finma vor, wie verbesserte Möglichkeiten zur Frühintervention oder die Kompetenz, gegenüber einer SIB eine Kapitalplanung anzuordnen. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme. Sie enthält verschiedene Vorschläge, die es insbesondere zu prüfen gilt. Schlussendlich liegt es aber an den zuständigen Sachbereichskommissionen und an den Räten, zu entscheiden, welche Massnahmen wirksam sind und umgesetzt werden sollen.
Im Ständerat wurde ein Antrag auf Streichung der Bussenkompetenz für die Finma eingereicht, analog dem Einzelantrag Matter Thomas, der Ihnen nun vorliegt. Dieser Antrag wurde im Ständerat abgelehnt, und auch ich bitte Sie namens der Kommission, diese Motion integral anzunehmen.
Die PUK hat mit den Empfehlungen 3 und 5 weitere Anstösse für die institutionelle Stärkung der Finma eingebracht. Diese zielen auf die Stärkung der Enforcement-Verfahren und der prudenziellen Entscheidungen der Finma ab. Der Bundesrat hat bereits Massnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlungen beschlossen, was wir begrüssen. Ein zentrales Thema im Kontext der Finma sind die Eigenmittelerleichterungen, die sie der CS gewährt hat. Nationalrat Matter wird im Detail auf das Thema zu sprechen kommen.
Die PUK hat auch die Arbeit der RAB untersucht und verschiedene Optimierungsfelder identifiziert. Zum einen ist die Zusammenarbeit zwischen RAB und Finma in Teilen verbesserungswürdig. Zum andern sorgt das derzeit geltende Revisionssystem in der Schweiz für gewisse Fehlanreize, die es nach Meinung der PUK zu beheben gilt. Kollegin Schneeberger wird Ihnen die Vorstösse und Empfehlungen der PUK zur RAB erläutern. Ich schliesse an dieser Stelle und übergebe an den Berichterstatter französischer Sprache.