Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2025-03-18
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-18
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Postulaten 24.4539 und 24.4542.
Im Kontext der CS-Krise spielte auch die Revisionsaufsichtsbehörde eine wichtige Rolle. Die RAB prüfte die Revisionsgesellschaft der CS zwischen 2015 und 2022 zwar jährlich, sie passte den Prüfungszyklus aber trotz der sich abzeichnenden Schwierigkeiten der CS nicht an und verzichtete bis nach der akuten Krise im März 2023 auf Ad-hoc-Überprüfungen und Nachkontrollen. Die Dokumentation blieb unvollständig.
Die PUK hält in ihrer Empfehlung 6 fest, dass Entscheidungen zum Umfang von Inspektionen besser dokumentiert werden müssen, um die Nachvollziehbarkeit zu verbessern. Zudem ist die Art der Inspektion, also Frequenz und Umfang, bei systemrelevanten Banken dynamischer zu gestalten. Sich abzeichnende Risiken müssen berücksichtigt werden. Der Bundesrat erachtet diese Empfehlung 6 als teilweise bereits umgesetzt, er ist aber bereit, weitere Verbesserungen vorzusehen.
Ich möchte hier kurz festhalten, dass die PUK diese Einschätzung nicht teilt. So stimmte für die PUK die gewählte jährliche Art der RAB-Inspektion nicht immer mit den vorhandenen Risiken überein. Beispielsweise fand 2021 keine umfassende Prüfung statt, obwohl in diesem Jahr die Revisionsgesellschaft der CS gewechselt hatte. Ausserdem empfiehlt die PUK, dass die RAB die Umsetzung von Korrekturmassnahmen umfassend überprüft - das wäre dann die Empfehlung[NB]7. Der Bundesrat will betreffend diese Empfehlung 7 insbesondere prüfen, ob künftig nachvollziehbarer dokumentiert werden soll. Dies ist aus der Sicht der PUK, wie vorhin erwähnt, notwendig. Der Bundesrat meint hingegen, systematische Umsetzungskontrollen widersprächen einer risikoorientierten Aufsicht. Dieses Argument kann die PUK ebenfalls nicht nachvollziehen, weil es sich um die Kontrolle festgestellter Mängel handelt.
Weiter hinterfragt die PUK, ob das heutige System der dualen Aufsicht weiterhin zielführend ist. Konkret: Seit 2015 wählen die Banken in der Schweiz ihre Revisionsgesellschaften selbst aus und entlöhnen sie. Die PUK reichte das Postulat 24.4539 ein, um Massnahmen zur Verminderung von Interessenkonflikten prüfen zu lassen, beispielsweise eine zwingende Rotation der Revisionsgesellschaften. Der Bundesrat empfiehlt das Postulat zur Annahme. Der Ständerat hat ein gleichlautendes Postulat letzte Woche angenommen. Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung.
Schliesslich waren die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen der Finma und der RAB teilweise ungenügend. Die PUK macht in ihrer Empfehlung 8 mehrere Vorschläge, wie die Koordination intensiviert und verbessert werden könnte, beispielsweise in Form einer verbindlicheren Zusammenarbeitsvereinbarung. Der Bundesrat ist mit dieser Empfehlung einverstanden, relativiert jedoch teilweise den Handlungsbedarf. Diese Relativierung ist für die PUK nicht nachvollziehbar, da die Mängel im PUK-Bericht klar dargelegt wurden. Die PUK empfiehlt zudem, zu prüfen, ob die Revisionsaufsicht über die SIB nicht allein bei der Finma angesiedelt werden kann; das wäre die Empfehlung[NB]18. Der Bundesrat prüft die Abschaffung oder Anpassung des dualen Aufsichtssystems bereits, sodass die Empfehlung bereits in Umsetzung begriffen ist.
Um die Funktionsweise der Finma weiter zu stärken, schlägt die PUK mit dem Postulat 24.4542 vor, die Bestimmungen von Artikel 9 FINMAG zu den Geschäften von grosser Tragweite zu überprüfen. Der Artikel erlebte 2019 bereits eine erste Revision. Gemäss der PUK sollte er im Interesse der Rechtssicherheit erneut geprüft werden. In der Vergangenheit hatte die unscharfe Abgrenzung des Begriffs "Geschäft von grosser Tragweite" innerhalb der Finma die Zusammenarbeit zwischen Direktion und Verwaltungsrat erschwert. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Postulatsauftrag bereits aufgegriffen hat. Sie hofft, dass die Erkenntnisse der PUK dabei angemessen berücksichtigt werden. Auch hier hat der Ständerat letzte Woche einen gleichlautenden Vorstoss angenommen, und wir bitten Sie, dies auch zu tun.