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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-03-18

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-18

Wortprotokoll

Der Nationalrat ist hier mit 125 zu 65 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls bei seiner Version geblieben. Wir haben also eine Differenz. Es geht bei der Ständeratsversion darum, dass Versicherer ihre Kunden bzw. die Patienten nur über andere Behandlungsmöglichkeiten informieren können, z.[NB]B. darüber, dass es für ein Medikament ein Generikum gibt und dass man auf dieses wechseln könnte. Der Nationalrat will, dass die Versicherer mit Zustimmung des Patienten oder der Kundin auch die Leistungserbringer, also den Hausarzt oder die Hausärztin, informieren können.

Hier will Ihre Kommission mit 12 zu 1 Stimmen festhalten. Die Mehrheit Ihrer Kommission hält klar fest, dass die Version des Nationalrates zu einer Vermischung führen würde. Es ist nicht das Gleiche, wenn der Versicherer die Leistungserbringer informiert, wie wenn der Versicherer seine Kunden informiert. So würde auch das Vertrauensprinzip durchlöchert. Wenn der Hausarzt oder die Hausärztin z.[NB]B. eine Behandlung empfiehlt, ist heute davon auszugehen, dass dies nach dem Vertrauensprinzip auch der Weg ist, den man gehen sollte, und nicht, dass die Versicherer noch eine andere Behandlung vorschlagen können sollten.

Das würde auch zu Unsicherheit führen. Stellen Sie sich vor: Ich als Patient gehe zu meinem Hausarzt, zu meiner Hausärztin; er oder sie gibt mir eine Empfehlung ab; dann kommt ein Schreiben der Versicherung, dass es noch andere Behandlungen gibt. Wir haben auch gesagt: Wie soll das konkret gehen, wenn der Versicherer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen quasi festhält, dass er direkt auf den Leistungsbringer zugehen könne, wenn die Zustimmung dazu [PAGE 279] vorhanden sei? Dann wäre es quasi immer möglich, dass die Versicherer direkt in die Behandlungsart eingreifen. Das führt zu Verunsicherung beim Patienten und vermutlich auch zu einer längeren Konsultation, weil er das ja mit seinem Hausarzt besprechen will usw.

Also ich glaube, dass wir hier dem Nationalrat relativ klar nicht folgen möchten. Wenn Sie dem zustimmen, werden wir in der Einigungskonferenz hoffentlich relativ klar auch sagen können, dass wir hier bei der Version des Ständerates bleiben. Es wurde auch gesagt - das möchte ich hier noch festhalten -, wir hätten in der Kommission schon stark dafür gekämpft, dass die Versicherer überhaupt die Patienten oder ihre Kunden informieren können. Das war schon ein Weg, und jetzt sollten wir hier nicht übertreiben.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, der klaren Mehrheit der Kommission, festzuhalten und hier eine Differenz beizubehalten.