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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-06-13

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Heute haben wir Gelegenheit, den ersten Jahresbericht des Bundesrates über die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Organisation der Vereinten Nationen zu kommentieren, über Ergebnisse und Erfahrungen zu diskutieren und die Wirksamkeit der vom Bundesrat festgelegten Prioritäten und des mittelfristigen Engagements der Schweiz zu beurteilen.

Gestatten Sie vorerst einen herzlichen Dank an das zuständige Departement für die vorzügliche Gestaltung des Berichtes, der dem aufmerksam Lesenden einen umfassenden und eindrücklichen Einblick in das vielfältige Engagement der Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit bietet. Der Beitritt zur Uno ist ein Erfolg für die Schweiz - das ist meine Meinung - und ist entsprechend zu würdigen.

Der Bericht erhellt, dass sich die Schweiz aktiv an den Arbeiten der Generalversammlung beteiligt und ihre Interessen und Werte engagiert und vielfältig eingebracht hat. Es ist aus meiner Sicht vor allem zu begrüssen, dass die Schweiz klare Schwerpunkte und Prioritäten setzt und dass diese in den Bereichen menschliche Sicherheit, Friedensförderung, Umwelt- und Entwicklungspolitik und den zahlreichen Reformbemühungen der Uno liegen.

Der Bericht belegt weiter eindrücklich, dass vonseiten aller Staaten erhebliche Bemühungen erforderlich sind, wenn die internationale Gemeinschaft die Ziele erreichen will, die sie sich gesetzt hat. Die bisher verzeichneten Fortschritte sind noch zu gering und vermögen nicht zu befriedigen.

Es ist zu hoffen, dass der Inhalt dieses Berichtes eine möglichst weite Verbreitung findet und wo immer möglich zur Diskussion gestellt wird. Nur so werden sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit den darin enthaltenen Aussagen auch tatsächlich auseinander setzen.

Nun möchte ich noch eine Interessenbindung meinerseits offen legen: Ich bin Präsidentin der Gesellschaft [PAGE 567] Schweiz-Uno. Diese Organisation hat es sich zum Ziel gesetzt, in einer Brückenfunktion in Sachen Uno zur Zivilgesellschaft zu wirken. In dieser Funktion hat sie Ende April zu einer NGO-Konferenz über die Uno eingeladen. An dieser Tagung stand unter anderem der Bericht des Bundesrates zur Diskussion, und es wurde untersucht, ob und inwieweit die Erwartungen der Zivilgesellschaft erfüllt worden sind. Gleichzeitig wurden zuhanden der Bundesbehörden Positionen und Prioritäten der schweizerischen NGO im Hinblick auf die 58. Generalversammlung der Uno erarbeitet. Gestatten Sie, dass ich einige der Punkte, die sich in der Diskussion herauskristallisierten, hier festhalte. Ich möchte Ihnen, Frau Bundesrätin, auch noch danken, dass Sie sich Zeit genommen haben, für kurze Zeit an dieser Konferenz teilzunehmen, und ich werde Ihnen nachher die Beschlüsse oder die Wünsche der NGO auch noch schriftlich übergeben.

1. Die Uno hat sich in der Irak-Krise nicht für nationale Interessen instrumentalisieren lassen. Es hat sich aber klar herauskristallisiert, dass ihre Entscheidungsstrukturen dringend der Reform bedürfen. Die Schweiz sollte sich angesichts ihrer grossen Erfahrung schwerpunktmässig an den laufenden Uno-Reformen beteiligen. Vor allen Dingen ist die Fortsetzung der Reform des Sicherheitsrates zu befürworten. Dabei unterstützen wir ausdrücklich die Aussagen im Bericht, dass sich die Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates weiter in Richtung höherer Transparenz und erweiterter Beteiligungsmöglichkeiten der Nichtmitgliedsländer zu entwickeln haben.

2. Die Schweiz hat ihre Position in Bezug auf die Menschenrechte in allen Gremien deutlich dargelegt, was ebenfalls zu begrüssen ist. Die Annahme des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention stellt dabei sicher ein Highlight im Bereich der Menschenrechte dar. Jetzt sind aber Ergebnisse gefragt.

Der Kampf gegen den Terrorismus, die Situation in Tschetschenien und in Tibet, um nur zwei zu nennen, stellen gravierende Probleme dar. Auch hier sollte die Schweiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Reformen hinarbeiten. Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familienmitglieder wurde bis heute von neunzehn Staaten ratifiziert; leider gehört die Schweiz noch nicht dazu.

3. Die Schweiz macht hervorragende Arbeit im Umwelt- und Entwicklungsbereich. Sie sollte als Vordenkerin eine Brückenfunktion entwickeln und strategische Koalitionen und Netzwerke mit Partnern aus dem Süden bilden. Ebenso wurde die Meinung vertreten, dass die Kohärenz der schweizerischen Haltung in verschiedenen Dossiers noch zu verbessern ist, dies namentlich in den Belangen Menschenrechte, Umwelt, Sicherheit und Wirtschaft. Allgemein wurde die Qualität der Zusammenarbeit zwischen der Bundesverwaltung und den NGO gelobt. Ich wurde jedoch gebeten, den Wunsch an Sie zu richten, dass diese Zusammenarbeit künftig noch weiter ausgebaut werde. Insbesondere kleinere NGO mit Erfahrungen in Spezialgebieten und engen Kontakten zu den betroffenen Bevölkerungskreisen können einen wertvollen Beitrag zu den Politikformulierungen leisten.

Ich möchte diesen Wunsch noch mit einer Anregung meinerseits ergänzen: Ich bin der dezidierten Meinung, dass auch eine engere Beteiligung des Parlamentes bei den Uno-Belangen gefordert ist. Diesem Umstand sollte bei der Vorbereitung für die nächste Uno-Generalversammlung vermehrt Rechnung getragen werden.

In diesem Sinn nehme auch ich Kenntnis vom Bericht.