Graf Maya · Ständerat · 2025-03-18
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-03-18
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat bitte ich den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie er Kinder und Jugendliche vor übermässigem und vor allem schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen kann. Dabei soll er sich auch zu einem eventuellen Smartphone-Verbot an Schulen oder zu Zugangsbeschränkungen zu Medienplattformen wie Tiktok oder Instagram für Unter-16-Jährige äussern.
Es geht hier aber ganz klar erst einmal um eine fundierte Auslegeordnung für die Schweiz, denn das Thema brennt unter den Nägeln. Ich bin denn auch sehr erfreut, dass der Bundesrat bereit ist, mein Postulat anzunehmen. Es ermöglicht, dass anhand von Fakten eine Diskussion über Massnahmen im Bereich der Medienkompetenz stattfinden kann. Seit 2025, also seit diesem Jahr, gilt das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Dieses bietet Möglichkeiten zur Förderung von Medienkompetenz, doch leider hat der Bundesrat bis heute mit Verweis auf das Entlastungspaket 2027 keine finanziellen Mittel dafür vorgesehen.
Wichtig ist auch, die Regulierung von sozialen Netzwerken anzuschauen. Das muss stattfinden, hier ist ein grosser Handlungsbedarf. Denn immer mehr wissenschaftliche Studien zeigen, dass der übermässige Gebrauch von Smartphones und von sozialen Medien die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen kann, und zwar so, dass ihre psychische Gesundheit sowie ihre Lern- und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt werden. Unsere Kollegin Céline Vara thematisiert das in ihrem Postulat und wird hierzu noch Erläuterungen machen.
Ich komme zum Schluss. Ich möchte mich herzlich bedanken. Es ist sehr wichtig, dass wir diese Auslegeordnung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen im Bereich der sozialen Medien vornehmen können. Es ist selbstverständlich, dass die Realisierung allfälliger Massnahmen zusammen mit allen Akteuren und insbesondere mit den Kantonen stattfinden muss. Ich möchte zum Schluss auch auf Artikel 67 der Bundesverfassung verweisen, der sagt, dass Kinder- und Jugendschutz eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen ist. So steht es in unserer Verfassung.