Hegglin Peter · Ständerat · 2025-03-19
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19
Wortprotokoll
Die Motion Nicolet "Stärkung der Grundversorgung dank eines besseren Angebots an Hausärztinnen und Hausärzten" möchte bewirken, dass es mehr Hausärzte gibt. Mit dieser Zielsetzung sind auch die Minderheit und der Bundesrat einverstanden. Die Minderheit möchte auch mehr Hausärzte oder diese zumindest besser über alle Regionen der Schweiz verteilt sehen. Ein Grund, weshalb es im Vergleich zu Fachärztinnen und Fachärzten wenig oder zu wenig Hausärzte und Hausärztinnen gibt, ist, dass sie weniger oder zu wenig verdienen. Dieses Problem will die Motion mit einer unkonventionellen Forderung, mit einem Eingriff in das bestehende Tarifsystem, beheben. Dazu soll das KVG geändert werden. Im Gesetz soll festgehalten werden, dass ein besserer Einzelleistungstarif für Hausärztinnen und Hausärzte vorgesehen werden muss. Zudem sollen die Anpassungen für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler kostenneutral umgesetzt werden.
Ausgehandelt werden die Tarife durch die Tarifpartner, also die Versicherer und die Leistungserbringer. Sie werden anschliessend durch den Bundesrat genehmigt oder abgelehnt. Einen Tarif nur für Hausärzte herauszubrechen und mit einer gesetzlichen Sonderbehandlung zu definieren, macht keinen Sinn. Es gäbe sicher noch andere Tarifpartner, die sich auch eine gesetzliche Regelung wünschten. Wir sollten das System so belassen, wie es ist; es ist Sache der Tarifpartner, die Tarife auszuhandeln, festzulegen und anzupassen.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion, die Vergütung für die Hausarztmedizin unter Wahrung der Kostenneutralität zu erhöhen. Eine Gesetzesänderung im KVG [PAGE 287] erachtet er, wie auch die Minderheit, aber als unnötig. Schon heute verfügt die Landesregierung über eine subsidiäre Kompetenz zur Festlegung der Tarife. Beim Tarmed hatte er[NB]davon[NB]2014 und 2018 Gebrauch gemacht. In beiden Fällen wurden Massnahmen im Interesse der Hausärztinnen und Hausärzte getroffen.
Gemäss Gesetz gibt es für Ärzte nur einen einheitlichen Einzelleistungstarif. Heute ist es noch der Tarmed, ab 1.[NB]Januar 2026 wird es für die Hausärzte der Tardoc sein. Mit dem Tardoc werden die Hausärzte bessergestellt. Sie bekommen nämlich ein eigenes Kapitel, das nur Hausärzte abrechnen dürfen. In diesem neuen Kapitel für Hausärzte können Gespräche mit Patienten besser abgerechnet werden als heute. Das Problem ist meines Erachtens also schon gelöst worden. Es braucht deshalb keine neue gesetzliche Regelung. Zudem wurde der Tardoc weitgehend kostenneutral umgesetzt. Ergänzend zum Tardoc gibt es noch die ambulanten Pauschalen.
Diese neuen Regelungen werden über die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT), präsidiert vom Berner Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, erarbeitet und weiterentwickelt. Diese Organisation ist meines Erachtens gut unterwegs.
Der Vorstoss ist deshalb nicht nur zeitlich, sondern auch gesundheitsökonomisch betrachtet nicht zukunftsweisend, weil er sich nur auf die Einzelleistungstarife einer medizinischen Berufsgruppe konzentriert. Zudem suggeriert der Vorstoss, dass Hausärztinnen und Hausärzte die Grundversorgung sichern und die Spezialärzte quasi die Bösen sind - beides deutet auf eine veraltete Vorstellung von Medizin hin.
Durch die Annahme der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen hat unser Parlament die Weichen gestellt, um vermehrt in integrierten Versorgungskonzepten entlang des Patientenpfads unterwegs sein zu können. Diese sind interdisziplinär und interprofessionell anzugehen. Dabei muss der Hausarzt nicht zwingend die steuernde Rolle übernehmen, es könnten auch andere Fachärzte sein. In dieser Situation mit weiteren gesetzlichen Regulierungen aktiv zu werden, ist falsch.
Ich weise darauf hin, dass die Frage der Abdeckung in der medizinischen Grundversorgung nicht nur mit der Tariffrage zusammenhängt, sondern es ist auch notwendig, eine ausreichende Anzahl von Hausärztinnen und Hausärzten auszubilden. In dieser Hinsicht soll das vom Bund und den Kantonen 2017 genehmigte Sonderprogramm "Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin" bewirken, dass die Zahl der jährlichen Abschlüsse von rund 900 im Jahr 2016 auf mindestens 1300 im Jahr 2025 erhöht wird. Der Bund stellte zu diesem Zweck im Rahmen der Botschaft einen Kredit von rund 100 Millionen Franken in Form von gebundenen Beiträgen zur Verfügung. Es gibt einen Bericht vom 2.[NB]Dezember 2021. In diesem Bericht bestätigt die Schweizerische Hochschulkonferenz die positive Wirkung des Programms. Es ist absehbar, dass das Ziel von 1300 Abschlüssen im Jahr 2025 erreicht werden kann.
Wenn es wirklich um Anreize für mehr Hausärzte gehen soll, dann wäre statt Regulierung genau das Gegenteil nötig. Die Preise müssten dort steigen, wo die Unterversorgung am grössten zu werden droht, unabhängig davon, ob es sich um Hausärzte oder Spezialärztinnen handelt. Die Lockerung des Vertragszwangs könnte gerade dort ansetzen. Damit würden wir das Problem nicht mit noch mehr Regulierung angehen, sondern eben mit Anreizen.
Aus diesen Gründen lehnt die Minderheit, wie auch der Bundesrat, die vorliegende Motion Nicolet 22.4357 ab. Besten Dank, wenn Sie den Antrag der Minderheit unterstützen.