Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-03-19
Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-19
Wortprotokoll
Ich möchte Sie im Namen der starken Minderheit bitten, die Kommissionsmotion anzunehmen. Wir sind der Meinung - ich teile diese -, dass das Anliegen nicht erfüllt ist.
Wir verlangen mehr Transparenz für 4,3 Millionen Versicherte, mehr Transparenz über ein Vermögen von 1200 Milliarden Franken, mehr Transparenz über 1300 Pensionskassen und BVG-Vorsorgeeinrichtungen. Transparenz worüber? Es wurde jetzt schon viel ausgeführt. Wie Sie wissen, melden die Vorsorgeeinrichtungen ihre Verwaltungskosten, die unter anderem Personallöhne, Mieten usw. umfassen, dem Bundesamt für Statistik. Diese Zahl wird dann kumuliert bzw. zusammengefasst in der Pensionskassenstatistik ausgewiesen. Diese Kosten betragen rund eine Milliarde Franken. Ein diesbezüglicher Vergleich zwischen den Einrichtungen ist so nicht möglich. Darüber hinaus sind - wir haben es vorhin gehört - die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz eben gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Kosten offenzulegen. Sie machen es gegenüber dem Versicherten, wenn er dies verlangt, oder im Kleingedruckten in den Berichten.
Ich bin der Meinung, dass sich das ändern muss. Wir sprechen jetzt nämlich nicht nur über die eine Milliarde an Verwaltungskosten, sondern über Vermögensverwaltungskosten in der Höhe von 7 Milliarden. Diese fallen für Bankengebühren, für Assetmanager, Broker, Fonds, Depots usw. an. Man kann diese 7 Milliarden schon ins Verhältnis setzen zum gesamten verwalteten Vermögen, wie das die Mehrheitssprecherin gemacht hat. Dann ist das eine kleine Zahl, es sind diese 0,4 Prozent. Sie können aber diese 7 Milliarden auch umrechnen pro Versicherte und Rentenbeziehenden, und dann ergibt das 1500 Franken pro Person pro Jahr. Oder Sie können es in ein Verhältnis setzen zu den jährlich ausbezahlten Renten- und Kapitalzahlungen, dann sind das 18 Prozent. Wir können hier also nicht einfach von vernachlässigbaren Kosten sprechen. Sie schwanken zwischen den Kassen erheblich.
Sind jetzt diese Vermögensverwaltungskosten zu hoch? Sind sie angemessen? Das ist vielleicht der Fall, ich weiss es nicht. Expertinnen und Experten sagen, dass es in diesem Bereich ein Einsparpotenzial von 2 Milliarden Franken gibt. Wir können diese Frage jetzt aber nicht klären. Wir können das nur machen, wenn wir die Motion annehmen und damit eine verpflichtende Grundlage schaffen für transparente, publizierte Zahlen, welche einen Vergleich erlauben. Wenn wir hier aber nur sagen, jeder Versicherte könne ja bei seiner Versicherung nachfragen oder das eben im Bericht nachlesen, dann haben wir, meine ich, keine solide Grundlage, die einen Vergleich erlaubt und eine faktenbasierte Diskussion ermöglicht. Wie die Mehrheitssprecherin erwähnt hat, kennen wir dieses System im Bereich der Krankenpflegeversicherung. Dort wird jedes Jahr vom Bundesamt für Gesundheit die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung veröffentlicht. Genau das soll für die zweite Säule eben auch passieren. Die Daten sind da.
Es wird von Mehraufwand für die Vorsorgeeinrichtungen gesprochen. Das ist ein Klick. Die Zahlen sind da. Und für einen Teil der Verwaltungskosten sind diese Zahlen sogar bereits beim Bundesamt für Statistik. Dort müssten sie einfach noch mit einer Kennziffer, die vergleichbar ist, veröffentlicht und nicht kumuliert werden. Aber das ist ein Klick. Wenn gesagt wird, die Zahlen seien da, sie würden gegenüber den Versicherten veröffentlicht, kann man ja nicht wirklich von Mehraufwand sprechen, wenn wir jetzt verlangen, dass dies auch noch gegenüber der Öffentlichkeit und in vergleichbarer Form publiziert werden soll.
Ich bin darüber hinaus überzeugt, dass eine Offenlegung der Kosten mit einer vergleichbaren Kennziffer auch bei den Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten mehr Kostenbewusstsein und Kostendruck erzeugen könnte.
Deshalb bitte ich Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Motion der SGK-N anzunehmen.