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Friedli Esther · Ständerat · 2025-03-19

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-19

Wortprotokoll

Vor ziemlich genau einem Jahr hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative für eine 13.[NB]AHV-Rente angenommen. Im Nachgang zu dieser Abstimmung gab es sofort Vorstösse für eine 13.[NB]IV-Rente, weil die AHV und die IV zur sogenannt ersten Säule bei den Sozialversicherungen zählen.

Der Mehrheitssprecher hat es ausgeführt: Die SGK-N lancierte sofort einen Vorstoss, mit dem wir uns in den letzten Monaten an mehreren Sitzungen beschäftigt haben. Zuerst stand die Frage im Raum, ob wir überhaupt einen Handlungsspielraum haben und ob auch die 13.[NB]IV-Rente wegen des Ja zur 13.[NB]AHV-Rente automatisch ausbezahlt werden[NB]müsste. Ein erstes Rechtsgutachten forderte dies. Es gab dann ein Gegengutachten des Bundesamtes für Justiz, das klar zum[NB]Schluss[NB]kam - und das scheint mir auch sehr wichtig zu sein -, dass es auf Verfassungsstufe kein Muss gibt, eine 13.[NB]IV-Rente einzuführen. Auf Gesetzesstufe wäre dies möglich, sofern der politische Wille besteht; dann muss im Bereich der 13.[NB]IV-Rente etwas gemacht werden. Wir können, aber wir müssen nicht.

Ich bitte Sie, meinem Antrag, der von einer starken Minderheit der Kommission unterstützt wird, zuzustimmen und die vorliegende Motion aus folgenden Gründen abzulehnen.

Die Initiative für eine 13.[NB]AHV-Rente hat sich sehr bewusst nur auf die AHV bezogen. Es gibt eben schon einen Unterschied zwischen der AHV und der IV. Die AHV ist unser stärkstes und beliebtestes Sozialwerk. Bei der AHV bezahlen wir alle ein, dies im Wissen darum, dass wir nach der Pensionierung auch davon profitieren werden. Bei der IV ist dies nicht der Fall. Wir alle bezahlen solidarisch für diese ein, werden aber hoffentlich eine solche Rente nicht beziehen müssen. Die IV hat zudem das Ziel, die Menschen wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Viele erhalten eine IV-Teilrente und können daneben noch arbeiten.

Wir haben uns in unserer Kommission - der Mehrheitssprecher hat es gesagt - auch intensiv mit der IV auseinandergesetzt. Die finanziellen Aussichten sind gar nicht rosig. Es besteht nach wie vor eine grosse Schuld der IV von 10 Milliarden Franken bei der AHV. Grosse Sorgen macht uns zudem, dass es immer mehr sehr junge IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger gibt, die quasi nach der Schule direkt ins IV-System kommen, dies nicht wegen Geburtsgebrechen, sondern wegen psychischer Probleme. Hier haben wir Handlungsbedarf: Diese Jungen sollten so stark und so rasch wie möglich in den Arbeitsprozess integriert werden; sie sollten keine "IV-Karriere" anstreben.

Die Kommission ist der Ansicht - diese Meinung teilen die Minderheit und die Mehrheit -, dass eine 13.[NB]IV-Rente für alle zu weit geht. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat nun den Weg über die Ergänzungsleistungen gewählt. Damit würde der Kreis der Bezüger kleiner werden, wobei die Kosten nicht bei der IV, sondern bei der EL anfallen würden. Es wurde ferner diskutiert, und das hat der Mehrheitssprecher auch ausgeführt, dass es verschiedene Ungerechtigkeiten geben könnte und geben wird. Wenn wir jetzt diese vorliegende Motion annehmen, käme es, glaube ich, zu sehr vielen Ungerechtigkeiten und Inkongruenzen. Der Mehrheitssprecher hat es auch gesagt: Das beträfe vor allem die höheren und tieferen Leistungen sowie das Zusammenspiel mit den[NB]Hinterlassenenrenten,[NB]die ja von der vorliegenden Motion ausgenommen sind. Für IV-Rentnerinnen und -Rentner entstünden also verschiedene Ungerechtigkeiten und falsche Anreize.

Was meine Minderheit auch stört, der Mehrheitssprecher hat das Thema ebenfalls ausgeführt, ist die Diskussion im Zusammenhang mit dem Export dieser möglichen Zusatzleistung. In der Kommission hat uns die Verwaltung - wie der Bundesrat übrigens auch - sehr klar ausgeführt, dass diese 13.[NB]EL-Rente wahrscheinlich für Bezüger im Ausland [PAGE 299] exportiert werden müsste. Meine Minderheit ist klar der Meinung, dass es nicht im Sinne unserer Bevölkerung ist, weitere Sozialleistungen zu exportieren.

Hinzu kommt, dass die vorliegende Motion halt auch einen Ausbau des Sozialstaates sowie Mehrkosten bedeutet. In der Kommission wurden die jährlichen Kosten auf rund 100 Millionen Franken für den Bund und auf etwa 67 Millionen Franken für die Kantone berechnet. Noch nicht mitberücksichtigt sind dabei allfällige Rentenzahlungen und -zuschläge auf EU/EFTA-Renten, ebenso wenig wie der etwaige Export der Renten ins Ausland. Sprich: Alles wird noch teurer. Die Kosten würden sicher mehr als 170 Millionen Franken betragen. Mit dieser Motion würden wir neue Kosten auf die Kantone überwälzen, ohne dass sich diese vorher dazu hätten äussern können; es fand nämlich weder eine Vernehmlassung noch eine Anhörung der Kantone statt. Die Mehrkosten für den Bund würden zudem in eine Zeit fallen, in der wir ein Entlastungspaket diskutieren.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, wie der Bundesrat auch, die Motion abzulehnen.