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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-03-19

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-19

Wortprotokoll

Es ist zentral für alle Menschen, dass sie verstehen, worum es geht und was passiert, wenn sie sich in medizinische Behandlung begeben. Für gehörlose Menschen, das sind in der Schweiz zwischen 20[NB]000 und 30[NB]000 Menschen, ist das eine besondere Herausforderung. Ohne Gebärdensprachdolmetschende können sie nicht verstehen, was die Diagnose bedeutet, welche Therapieoptionen es gibt, wie die Medikation erfolgen soll oder was sie besonders beachten müssen. Die Folgen davon können gravierend sein. Verständigungsprobleme bei der medizinischen Behandlung können zu noch grösseren medizinischen Problemen führen, die Behandlungsqualität leidet, oder es entstehen ungewollte Folgekosten. Patienten und die Ärzteschaft sind sich eigentlich einig: Auch wenn eine Dolmetschleistung per se keine medizinische Leistung ist, gehört sie doch zur medizinischen Behandlung dazu. Die Finanzierung ist im stationären Bereich mehrheitlich über Pauschalen gelöst. Im ambulanten Bereich ist sie jedoch seit Jahren ungelöst, weil kein Tarif besteht.

Aufgrund dieser Situation haben wir in diesem Rat mit der Zustimmung zur Motion Müller Damian 23.3673, "Finanzierung der Kosten für das Dolmetschen im Gesundheitswesen", eine gesetzliche Grundlage für eine national einheitliche Vergütungspflicht gefordert. Der Nationalrat ist dem Anliegen leider nicht gefolgt, mit der Begründung - wie sie auch der Bundesrat vertritt -, dass die Tarifpartnerschaft in der Pflicht sei.

In der Zwischenzeit sind diese Verhandlungen leider gescheitert, wie uns der Schweizer Gehörlosenbund am 9.[NB]Oktober 2024 mitgeteilt hat. Die nun vorliegende Kommissionsmotion geht weniger weit als die ursprüngliche Motion, weil sie keine gesetzliche Grundlage fordert, und sie beschränkt sich nur auf Dolmetschleistungen für Gehörlose. Die Motion will, das ist mir wichtig zu betonen, keinen neuen Leistungserbringer einführen. Sie fordert den Bundesrat lediglich auf, aktiv zu werden und einheitliche Kriterien zu definieren, an denen sich die Tarifpartner zu orientieren haben. Das kann der Bundesrat nämlich, der Bundesrat kann Grundsätze für die Erarbeitung, für die Weiterentwicklung und die Anpassung von Tarifen aufstellen, und genau das wird verlangt. Diese Kommissionsmotion ist also der Versuch, die seit Längerem blockierte und vor allem für die Betroffenen unhaltbare Situation zu lösen.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 5 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.