AB 354865
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-19
Wortprotokoll
Zuerst, Frau Docourt, kann ich Ihnen wirklich versichern, dass sich das Büro für den Rat einsetzt und nicht für die Lobbyisten. Zweitens noch dies zur vorherigen Frage von Herrn Jauslin: Ich hätte sie auch ein bisschen knapper beantworten können. Noch knapper lautet die Antwort: Das Büro ist für Fragen der Organisation dieses Rates zuständig.
Nun aber zur Motion Docourt: Der Schriftverkehr zwischen den Lobbys und den Parlamentsmitgliedern geht derzeit ja über E-Mail und Briefpost. Zu bestimmten Zeiten des Jahres - Sie kennen das alle - füllen die E-Mails der Lobbyisten und Lobbyistinnen in nahezu unglaublicher Menge unsere Mailboxen. Abstimmungsempfehlungen und Positionspapiere, Einladungen, weitere Dokumente bringen die Postfächer an ihre Grenzen - und manchmal auch uns. Die Abwicklung des Schriftverkehrs über eine Plattform würde die Arbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier vielleicht erleichtern, da die Lobbys ihre Abstimmungsempfehlungen und Positionspapiere usw. auf der Plattform ablegen könnten - das sagen Sie, Frau Docourt.
Was sagt das Büro? Die Motion verlangt ja, dass eine digitale Plattform für den Schriftverkehr zwischen Lobbyistinnen und Lobbyisten und den Ratsmitgliedern geschaffen werden soll. Ziel ist es, den Schriftverkehr zu zentralisieren, damit die Mailboxen, wie gesagt, nicht überborden. Diese Motion wirft einige grundsätzliche und praktische Fragen auf. Eine auf Freiwilligkeit beruhende Plattform ist zwar möglich, doch es ist unwahrscheinlich, dass alle Lobbyisten bereit wären, ihre Unterlagen, Einladungen und Positionspapiere dort abzulegen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass eine solche Plattform nicht vollständig wäre und es noch mehr Doppelspurigkeiten gäbe. Auf jeden Fall würde sie die Arbeit der Ratsmitglieder erschweren und genau das Gegenteil von dem bewirken, was Sie beabsichtigen.
Es könnte alternativ eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, sagen Sie, welche die Lobbyistinnen und Lobbyisten verpflichtet, ihren Schriftverkehr ausschliesslich auf dieser Plattform abzulegen, und den Versand von Mails und Briefpost an die Ratsmitglieder untersagt. Diese Massnahme wäre mit Blick auf die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Privatsphäre problematisch. Es ist gegenwärtig nicht wirklich ersichtlich, kraft welcher Befugnis das Parlament eine solche Verpflichtung einführen könnte. Zudem könnte deren Einhaltung nur durch die Schaffung eines aufwendigen Kontrollinstruments gewährleistet werden. Es müsste auch eine Rechtsgrundlage geschaffen und der Begriff "Lobby" genauer definiert werden. Es dürfte noch interessant sein, zu sehen, wer alles gemeint wäre: Würden auch Dachverbände, Beratungsgesellschaften, Gewerkschaften, Berufsverbände, NGO, parlamentarische Gruppen gemäss Artikel 63 des Parlamentsgesetzes, informelle Kreise, Interessenvertreterinnen und -vertreter der Kantone unter diesen Begriff fallen? Kommt hinzu, dass bestimmte Ratsmitglieder ja selbst Vertreterinnen und Vertreter von Interessengruppen sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, den Lobbyistinnen und Lobbyisten bei ihren Beziehungen zum Parlament die Arbeit zu erleichtern.
In diesem Zusammenhang wurden rund zehn Vorstösse abgelehnt. Ich führe sie jetzt nicht einzeln auf.
Zu guter Letzt: Das Büro ist durchaus skeptisch, ob eine solche freiwillige oder verpflichtende Plattform die Transparenz tatsächlich erhöhen würde. Lobbyisten agieren auf mehreren Ebenen und in verschiedenen Phasen der parlamentarischen Verfahren. Lobbyarbeit kann ganz verschiedene Formen annehmen. Sie beschränkt sich ja nicht nur auf den Schriftverkehr. Eine solche Plattform würde darum wahrscheinlich nur eine sehr eingeschränkte Einsicht in die Mechanismen der politischen Einflussnahme liefern.
Aus diesen Gründen beantragt das Büro die Ablehnung dieser Motion.