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Graf Maya · Ständerat · 2025-03-19

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-03-19

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen empfehlen, diese Motion anzunehmen. Mit Bezug auf die soeben von Kollegin Friedli aufgeworfenen Fragen - sie möchte die Motion heute ablehnen - möchte ich doch darauf hinweisen, dass wir diese Motion für eine 13.[NB]IV-Rente für EL-Beziehende als Erstrat behandeln. Ich bitte Sie, heute hierzu Ja zu sagen; diese Fragen können dann auch im Zweitrat und in der vorberatenden Kommission noch einmal geklärt werden. Wir haben sie uns in unserer SGK bereits eingehend erklären lassen und sind uns sicher, dass wir einen Weg gefunden haben, um in diesem Bereich die Ungleichbehandlung in der Existenzsicherung zu vermindern.

Eine Ungleichbehandlung bei der Existenzsicherung ist sowohl politisch wie auch rechtlich problematisch. Denn gestützt auf Artikel 112a der Bundesverfassung richten Bund und Kantone an Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht gedeckt ist, Ergänzungsleistungen aus. Mit Annahme der Volksinitiative zur 13.[NB]AHV-Rente und dem Passus, wonach die 13.[NB]AHV-Rente weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf EL führt, hat der Verfassunggeber im Bereich der EL eine Besserstellung der Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente gegenüber anderen EL-Berechtigten und dabei insbesondere gegenüber Bezügerinnen und Bezügern von IV-Renten geschaffen. EL-Bezügerinnen und -Bezüger mit einer AHV-Altersrente haben in Zukunft einen um einen Zwölftel ihrer jährlichen Altersrente höheren Gesamtbeitrag zur Verfügung, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Diese Besserstellung von EL-Beziehenden mit einer AHV-Altersrente führt zu einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, die EL zu einer IV-Rente beziehen; diese gilt es nun mit dieser Motion hier auszugleichen.

Dass diese Ungleichbehandlung kritisch ist - der Kommissionssprecher hat es gesagt -, wurde uns auch in einem Gutachten von Prof.[NB]Dr.[NB]Pärli in Bezug auf die Verfassungsgrundlage dargelegt. Heute bezieht die Hälfte der IV-Rentnerinnen und -Rentner Ergänzungsleistungen, da diese Personen ihre Existenz sonst nicht sichern könnten. Auch hatten sie aufgrund ihrer Invalidität nicht die Möglichkeit, mit der Erwerbsarbeit eine berufliche Vorsorge aufzubauen. Sie sind also am Existenzminimum. Sie wären hier also in einer schlechteren Lage gegenüber den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern mit Ergänzungsleistungen.

Die beantragte Lösung ist technisch einfach zu realisieren und würde für 50 Prozent der IV-Rentnerinnen und -Rentner zu einer Lösung führen, welche analog zur 13.[NB]AHV-Rente ist.

Vielleicht noch ein Wort dazu, wer zu diesen 50 Prozent der IV-Rentnerinnen und -Rentner gehört, die EL beziehen: Hier haben wir einen hohen Anteil jüngerer invalider Personen, weil diese zuvor nur kurz erwerbstätig waren. Aber es sind auch sehr viele betroffen, die in einem Heim leben. Dort fallen entsprechend höhere Kosten an. Deshalb ist für die Existenzsicherung eine Ergänzungsleistung nötig.

Ich bitte Sie also, dass wir dieser zielgerichteten Lösung, diesem Zuschlag, heute zustimmen. Sie haben es gehört, er ist bezahlbar und er würde diesen ärmeren 50 Prozent der IV-Rentnerinnen und -Rentner, welchen ihren Existenzbedarf nur mit Ergänzungsleistungen abdecken können, sowie allen AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentnern, die Ergänzungsleistungen beziehen, angesichts ihrer finanziellen Situation einen kleinen Zustupf geben.

Ich möchte Sie bitten, der Ungleichbehandlung hiermit entgegenzuwirken und diesem gangbaren Kompromiss und der Motion Ihrer SGK zuzustimmen.