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Widmer Céline · Nationalrat · 2025-03-19

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-19

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat am 19.[NB]August 2024 die parlamentarische Initiative Bircher vorgeprüft. Sie verlangt, dass Familien- und Ausbildungszulagen auf Kantons- und Gemeindeebene von der Einkommenssteuer befreit werden. Die Urheberin begründet dies damit, dass Mittelstandsfamilien immer mehr unter Geldsorgen leiden und das Einkommen für mehr als die Hälfte der Familien nur noch knapp oder gar nicht mehr für das gemeinsame Familienleben reiche. Die sinkende Fertilitätsrate bereitet ihr Sorge. Auch Familien ohne geringes Einkommen würden zunehmend auf weitere Kinder verzichten. Die Initiantin betont, dass die Gesellschaft und die Wirtschaft von einer höheren Geburtenrate profitieren würden.

Ich führe Ihnen gerne aus, weshalb die Kommission Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Vorausschicken möchte ich, dass das Anliegen, Familien zu entlasten, natürlich von der ganzen Kommission für Wirtschaft und Abgaben als sympathisches Anliegen erachtet wird. Die Mehrheit Ihrer WAK ist aber der Ansicht, dass die Steuerbefreiung von Kinderzulagen nicht der geeignete Weg ist, um Familien zu unterstützen - dies sollte zielgerichteter geschehen. Hauptkritikpunkt ist ein Konstruktionsfehler der Initiative. Sie verlangt nämlich, dass die Steuerbefreiung der Familienzulagen nur auf Ebene der Kantone und Gemeinden erfolgen soll. Auf[NB]Bundesebene[NB]müssten Familienzulagen weiterhin zur Berechnung der Steuern erfasst werden. Das würde zu unterschiedlichen Regelungen auf Bundes- sowie Kantons- und Gemeindeebene führen, was insbesondere für die Steuerpflichtigen zu einem bürokratischen Mehraufwand führen würde, der sich nicht rechtfertigen liesse. Die Initiative würde zudem zu Mindereinnahmen bei den Kantonen und Gemeinden führen und auch Kantone treffen, denen es finanziell nicht gutgeht.

Noch ein zweiter Einwand: Die Familienzulagen sind im Bundesgesetz über die Familienzulagen geregelt; dort sind Minimalbeträge vorgeschrieben. Die Kantone können höhere Familienzulagen einführen und haben das teilweise auch getan. Kinderzulagen werden im geltenden Recht, und das ist sehr wichtig, als Bestandteil des Lohns behandelt und vollumfänglich besteuert, da sie nämlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der anspruchsberechtigten Person erhöhen. Die Initiative würde dieser Steuerlogik widersprechen. Das Anliegen von Frau Bircher ist nicht neu, aber es konnte noch nie überzeugen. Vor rund zehn Jahren wurde zum Beispiel die Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen", welche steuerfreie Kinderzulagen auf allen föderalen Ebenen forderte, vom Volk mit 75 Prozent Nein-Stimmen ganz klar abgelehnt. Vor rund vier Jahren wurde das Thema im Rahmen der Motion Walliser 19.302, "Steuerfreie Kinderzulagen", aufgeworfen; sie wurde klar abgelehnt. Diese Motion forderte eine Steuerbefreiung nur auf der Ebene der direkten Bundessteuer. Die parlamentarische Initiative Bircher will jetzt hingegen die Bundesebene ausklammern. Das ist durchaus ein neuer Aspekt, aber die Kritik bleibt die gleiche: Unterschiedliche Steuersysteme auf Bundes- und Kantonsebene wären ein bürokratischer Mehraufwand und würden auch dem Anspruch der Steuerharmonisierung widersprechen. [PAGE 452]

Aus Sicht der Kommissionsminderheit könnte mit der Steuerbefreiung von Familienzulagen auf Kantons- und Gemeindeebene ein wichtiges Zeichen an den Mittelstand gesendet werden, dessen Geldsorgen es verdienen, ernst genommen zu werden. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Kantone und Gemeinden die Steuerausfälle verkraften könnten und dass dies eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Familienförderung wäre.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, der Initiative keine Folge zu geben, und danke Ihnen.