Jost Marc · Nationalrat · 2025-03-19
Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19
Wortprotokoll
Wir haben in den letzten drei Wochen bereits viel über Erbschaften und Nachlässe diskutiert. In der Tat wurde meine Initiative auch durch die Juso-Initiative ausgelöst, aber nicht nur. Das andere Ereignis war das Volks-Ja zur 13.[NB]AHV-Rente. Das bedeutet ja, dass ab dem Jahr 2026 zusätzlich 4,2 Milliarden Schweizerfranken benötigt werden. Der Bundesrat plant, diese Summe durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu finanzieren. Doch das ist nur der Anfang. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich die Finanzierungslücke bei der AHV ab 2030 jährlich um weitere 3 Milliarden Franken vergrössern. Zudem würde eine Annahme der Fairness-Initiative der Mitte, welche die Heiratsstrafe bei der AHV abschaffen will, einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von jährlich 3 bis 4 Milliarden Franken verursachen. Damit kommen wir bei der AHV ab 2030 zu einem Finanzierungsbedarf von mehr als 10 Milliarden Schweizerfranken, wiederkehrend. Die Sicherung der AHV-Finanzierung ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit.
Der zweite Auslöser für meine Initiative war, wie gesagt, die Juso-Volksinitiative für eine Zukunft, die wir eingehend diskutiert haben. Sie fordert eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent ab einem Freibetrag von 50 Millionen Franken. Sie ist extrem und könnte eben auch, wie gehört, dazu führen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer die Schweiz verlassen. Mein Vorschlag ist daher eben auch als Gegenvorschlag dazu zu verstehen. Ein realistischer und glaubwürdiger Gegenvorschlag könnte schon heute eine dämpfende Wirkung auf solche Wegzüge haben.
Es ist unbestritten, dass wir dringend nach Lösungen suchen müssen, um die AHV langfristig zu finanzieren. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist zwar eine Möglichkeit, doch wir dürfen diese aus sozialen Gründen nicht beliebig anheben. Denn sie raubt insbesondere die Kaufkraft jener Haushalte, die tiefe Einkommen haben. Weitere Optionen wären die Erhöhung von Lohnbeiträgen oder Unternehmenssteuern, eine Finanztransaktionssteuer usw. Aber all diese Massnahmen haben ihre Tücken und belasten insbesondere die arbeitende Generation.
Warum sollten wir trotz allem eine moderate Erbschaftssteuer in Betracht ziehen? Sie besteuert eben Vermögen, das ohne eigenes Zutun erworben wurde. Sie ist ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit, weil heute 60 Prozent der Erbschaften an Personen über 60 Jahre gehen und sich die Erbmasse in den letzten Jahren massiv auf knapp 100 Milliarden Franken pro Jahr vergrössert hat. Nun, so sagt man immer, würde das bei den Kantonen wegfallen. Aber wenn man genau schaut, sieht man, dass die Kantone in den letzten zwanzig Jahren von sich aus auf 2,5 Milliarden Franken jährlich an Erbschaftssteuern verzichtet haben, weil sie die Sätze gesenkt haben.
Mein Vorschlag ist offen formuliert, in der Begründung mache ich dann Beispiele, wie es aussehen könnte. Man könnte hier etwas entwickeln, das auch mehrheitsfähig würde. Für Unternehmer könnte auch ein abgestufter Tarif vorgesehen werden. Oder es könnte ein Aufschub der Steuerzahlung in Erwägung gezogen werden, wenn die Existenz eines Familienunternehmens bedroht wäre. Es gäbe viele Möglichkeiten, das gut einzupassen.
Warum ist dieser Ansatz sinnvoll? Ich habe es gesagt, es geht um die Generationengerechtigkeit, Erbschaften fallen einem zu, und es wäre fair, wenn diese Mittel einen Beitrag zur Finanzierung der AHV leisten könnten, insbesondere eben, weil die ältere Generation von der 13.[NB]AHV-Rente profitiert. Weiter ist das auch keine Mehrfachbelastung, denn wenn im Kreislauf des Lebens der Saldo der Steuerbelastung jemals auf null gestellt wird, dann ist es doch beim Tod und nicht an einem anderen Ort. Es ist also falsch, zu behaupten, dass dieses Geld mehrfach besteuert wurde.
Ich empfehle Ihnen, auf diesen Vorstoss einzugehen, und lade Sie ein, meiner parlamentarischen Initiative zur Finanzierung der AHV Folge zu geben.