AB 355080
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19
Wortprotokoll
Ich werde versuchen, für die Minderheit auch noch einen Satz einzuflechten. Aber, Herr Glarner, vielleicht bin ich der Falsche. Sie haben jetzt eigentlich nicht Ihre parlamentarische Initiative vertreten, sondern die SP attackiert. Für die SP kann ich nicht sprechen; ich bin nicht Mitglied dieser Partei. Aber ich kann für das Büro sprechen, und das ist doch auch schon etwas.
Das Büro hat Ihren Vorstoss am 15.[NB]November 2024 diskutiert und Sie dabei auch angehört. Ich halte einmal fest, was hier geregelt ist und was Sie fordern. Ihre parlamentarische Initiative fordert, dass Rechtsgrundlagen erarbeitet werden, welche die Benutzung des Lufttransportdienstes des Bundes für die Ratspräsidien ausschliessen. Mit Rom hat das demzufolge nur indirekt zu tun, mit der SP ebenfalls. Und genau unter dieser Prämisse haben wir im Büro diese Frage auch diskutiert. Was heisst das für die Präsidentinnen und Präsidenten der beiden Räte, und zwar aus jeder Partei? Wir sind zum Schluss gekommen - ich werde nachher gerne sagen, warum wir zu diesem Schluss gekommen sind -, dass wir Ihrer parlamentarischen Initiative keine Folge geben, und zwar mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es gibt eine Minderheit Büchel Roland. Herr Büchel ist zwischenzeitlich anwesend. Vielleicht wird er noch etwas dazu sagen können, wenn die Frau Vizepräsidentin grosszügig ist. Sie lächelt, sie wird grosszügig sein. Daher erspare ich mir die Ausführungen zum Minderheitsantrag. Herr Büchel wird sie sicherlich besser machen können. Ja, warum sind wir zum Schluss gekommen, dass wir Ihrer parlamentarischen Initiative keine Folge geben?
Sie verlangen eine klare Regelung. Diese gibt es aber bereits. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie nämlich in der von Ihnen bereits erwähnten Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes vom 24.[NB]Juni 2009. Sie haben von drei Punkten gesprochen, erstens vom Recht, zweitens von der Vorbildfunktion und drittens vom Klimawandel.
Wenn Sie vom Recht sprechen, dann ist zu sagen, dass in dieser Verordnung drei Voraussetzungen genannt werden. Das benutzte Transportmittel muss wirtschaftlicher sein; es muss die Unannehmlichkeiten oder die Dauer der Reise erheblich vermindern; oder es muss aus Gründen der Sicherheit, der Diskretion oder der Repräsentation erforderlich sein, dieses zu wählen. Eine dieser drei Bedingungen muss erfüllt sein. Selbst bei der erwähnten Reise nach Rom[NB]war[NB]die[NB]rechtliche[NB]Grundlage gegeben, wie übrigens auch bei all den anderen Reisen der Präsidentinnen und Präsidenten.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir - ich durfte auch schon als Delegationsmitglied mitreisen - nicht immer im besten Bundesratsjet reisen. Wir flogen auch schon in einem Transportflugzeug von Marokko zurück; das ist dann weit weniger angenehm als im Bundesratsjet. Das ist denn auch kein Problem. Das war die einfachste Lösung, und es war zudem günstiger. Warum ist es günstiger? Weil es sich hierbei um Flugstunden für die Pilotinnen und Piloten handelt, die diese ohnehin absolvieren müssen. Insofern ist es auch klimafreundlicher, ist es doch besser, wenn diese Pilotinnen und Piloten ein Flugzeug nutzen können, das nicht leer fliegt.
Darum, sagt das Büro, macht es in diesen konkreten Fällen, bei einer gewissen Distanz Sinn, wenn man diese Flugzeuge nutzen kann.
Zu guter Letzt zur Vorbildfunktion: Dass die Nationalratspräsidentin oder der Ständeratspräsident zwecks Repräsentation mit einem Jet in ein anderes Land fliegt, muss aus Sicht des Büros möglich sein.
Demzufolge ist klar: Es besteht das Recht, es gibt kein Problem wegen der Vorbildfunktion, und das Klima muss man anders schützen. Somit konnten wir Ihrer parlamentarischen Initiative eigentlich gar keine Folge geben, denn es besteht eben gar kein zusätzlicher Regelungsbedarf.
Was den konkreten Fall angeht, die Nutzung des Bundesratsjets für einen Flug nach Rom, hat das Büro bereits auf die Frage 24.7273 eine klare Antwort gegeben. Sie können sie gerne nachlesen - aber so, wie ich Sie kenne, sind Sie hier bestens im Bild.
Wie gesagt, eine Minderheit Büchel Roland, deren Sprecher wird das nachher sagen, erachtet die Änderung des Gesetzes trotzdem für notwendig, obwohl eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht.
Ich bitte Sie, der überdeutlichen Mehrheit des Büros zu folgen, welches der Initiative mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gab, und ich danke Ihnen, wenn Sie das tun.