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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2025-03-19

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-19

Wortprotokoll

Der Bund soll zugunsten der Finanzierung der AHV eine Steuer auf Millionennachlässen von natürlichen Personen erheben. Der Bund soll die Kompetenz erhalten, auf hohen Nachlässen eine Solidaritätsabgabe zur Mitfinanzierung der AHV einzuziehen. Gemäss dem Initianten wäre ein Steuersatz von 10 Prozent vorstellbar, wobei ein Freibetrag von 5 Millionen Franken unbesteuert bleiben würde. Möglich wäre zudem eine progressive Besteuerung von höheren Nachlässen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die [PAGE 473] Kommissionsmehrheit lehnt eine nationale Erbschaftssteuer primär aufgrund von steuerpolitischen Argumenten ab. Eine Steuer auf Millionennachlässen zur Finanzierung der AHV bringt verschiedene Probleme mit sich. Es liegt in der Hoheit der Kantone, Erbschafts- und Nachlasssteuern zu erheben. Der Föderalismus und die Steuerhoheit der Kantone werden höher gewichtet. Ein zusätzlicher Steueranspruch des Bundes würde die föderale Struktur des Landes infrage stellen. Solche Eingriffe sollen ebenso vermieden werden wie eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung. Die Doppelbesteuerung ergibt sich aus der Kombination einer nationalen Erbschaftssteuer mit der bereits bestehenden Vermögenssteuer. Eine zusätzliche Besteuerung im Todesfall könnte als unfaire Belastung angesehen werden, besonders wenn es sich um Familienvermögen oder langjährig angesparte Mittel handelt, die eben schon einmal zu Lebzeiten versteuert wurden. Bei einer Umsetzung der Initiative könnte eine Verlagerung von Kapital ins Ausland drohen. Das würde unsere Wirtschaft schwächen, Investitionen und Standortattraktivität der Schweiz würden darunter leiden.

Was mich als Unternehmer aber besonders nachdenklich stimmt, ist, dass die Nachfolgeregelung vieler Familienunternehmen gefährdet wäre. Ich kann Ihnen sagen, dass es schon heute sehr schwierig ist, eine Nachfolgeregelung zu treffen. Es ist absolut das falsche Signal, nun noch zusätzliche Steuern, Hindernisse und Steine in den Weg zu legen. Trotz der vorgeschlagenen Freigrenze von 5 Millionen Franken könnten Familienunternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe in Schwierigkeiten geraten. Das hat vorhin sogar der Initiant selbst bestätigt. Um die Steuern zu bezahlen, müssten sie möglicherweise Teile ihres Vermögens verkaufen, was ihre wirtschaftliche Stabilität gefährden würde. Sie könnten keine Maschinen mehr kaufen, keine Investitionen tätigen usw. Die Nachfolgeregelung von Familien-KMU würde noch schwieriger und die Erben, die das Unternehmen oder Gewerbe der Eltern weiterführen möchten, wesentlich benachteiligt. Ein Verlust von Arbeitsplätzen, Lehrstellen, Investitionen und Innovationen könnte die Folge sein.

Die Erträge aus einer Erbschaftssteuer im Sinne des Initianten wären insgesamt vermutlich begrenzt. Diese neue Steuer könnte jedoch die Betroffenen selbst hart treffen, also: hohe Kosten für sehr wenig Nutzen. Gleichzeitig wollen wir Steuern vereinfachen und Bürokratie abbauen. Was macht die Initiative? Sie führt zu einer Komplizierung des Steuersystems und einem erhöhten administrativen Aufwand für die Erben und Erbinnen.

Darüber hinaus will die Kommissionsmehrheit nicht, dass durch eine Erbschaftssteuer Mittel für die Finanzierung des finanziellen Mehrbedarfs der AHV generiert werden. Ohne eine Gesamtschau der Altersvorsorge und der AHV kommt für uns eine völlig neue Finanzierungsart für dieses Vorsorgewerk nicht infrage. Das wäre eine losgelöste Lösung ohne Einbettung in eine sozialpolitische Gesamtschau.