Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-15
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-15
Wortprotokoll
Ich habe damals bei den Gesprächen mit den Verbänden den Vorschlag einer Staffelung auch eingebracht, weil diese einiges für sich hat. Die Verbände haben sich aus Gründen dagegen gewehrt, die mir eigentlich nie ganz klar geworden sind.
Noch einmal zur Problematik dieser Solidaritäten, auf die Herr Briner hingewiesen hat; ich sage nachher, warum die Verbände eigentlich ein gewisses Verständnis für eine Staffelung haben müssten: Von jungen Jahren - also ab dem Eintritt mit zwanzig - zahlt man bis ins Alter prozentual immer gleich viel Beiträge. Keine Staffelung zu haben führt dann bei einer Kasse mit Solidaritäten eben dazu, dass die Rente eines Arbeitnehmers, der später lohnmässig einen Sprung nach oben gemacht hat, nicht an dem bemessen ist, was er einbezahlt hat, sondern einen gewissen Prozentsatz seines letzten Lohnes beträgt. Wegen der Solidarität tragen dann später die Mitarbeiter mit tieferen Einkommen und die Jüngeren eigentlich überdurchschnittlich zu dieser Rente bei. Etwas gemildert ist das jetzt mit der Plafonierung bei der "Beletage", die der Nationalrat beschlossen hat - Sie haben das vorhin bestätigt oder werden es noch verhandeln. Man kann durchaus sagen, dass durch die Solidarität die weniger Verdienenden für jene, die später mehr verdienen und befördert werden, etwas mittragen. Das ist der Grund, warum es auch aus Verbandssicht durchaus vertretbar wäre zu sagen, man könne diese Solidarität ein bisschen mildern. Gestaffelte Beiträge führen dazu, dass jemand, der später befördert wird und mehr verdient, durch die höheren Beiträge auch mehr an seine eigene Rente bzw. mehr zum Kollektiv beiträgt, das dann seine Rente bezahlt.
Wenn man eine solche Staffelung macht, stellt sich die Frage, was das, je nach Staffelungsgrad, für Vor- und Nachteile hat. Ein wichtiges Argument, das von den Verbänden gegen die Staffelung immer wieder ins Feld geführt wird, ist die Frage, ob die älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind oder nicht. Es ist natürlich so, dass bei einer übertriebenen Staffelung erstens einmal der ältere Arbeitnehmer selber mehr dazu beitragen muss - das kürzt seinen Lohn - und dieser zweitens den Arbeitgeber mehr kostet, weil der Arbeitgeber mehr Beiträge zahlen muss. Das ist ein Grund dafür, weshalb man diese Staffelung nicht zu gross machen darf. Es gibt aber auch das umgekehrte Argument, wo man sagen kann: Wenn einer älter ist, die Kinder erwachsen sind und deren Ausbildung bezahlt ist, kann er sich ein bisschen mehr Beiträge leisten, als wenn er jung ist, eine Familie gründet und all diese Kosten zu tragen hat. Wenn Sie hier einen Kompromiss schliessen, würde das für eine milde Staffelungsvariante sprechen. Das könnte durchaus Sinn machen. Sie würde die Solidarität natürlich nicht aufheben, aber schon etwas abschwächen, was dann den späteren Übergang zu einem Beitragsprimat etwas erleichtern dürfte.
Ich möchte die Frage jetzt so beantworten: Sollten Sie dem Antrag Briner zustimmen - ich bin froh, dass er nicht von Ziffern ausgeht, wir haben ja die Beiträge in diesem Gesetz überhaupt nicht numerisch definiert -, dann würde der Bundesrat eine moderate und nicht eine krasse Staffelung vorsehen. Wir haben es im Vorfeld berechnet, deshalb habe ich die Zahlen verfügbar. Wenn wir rein versicherungstechnisch alle Solidaritäten eliminieren würden, wäre der Beitrag, der jetzt im Mittel 15 Prozent ist, für die 20- bis 34-Jährigen 8,5 Prozent und für die 52- bis 65-Jährigen sage und schreibe 32,5 Prozent. Dann wären die Bedenken von Herrn Béguelin durchaus gerechtfertigt. Das dürften wir so nicht tun. Ein mögliches Modell wäre z. B. 13 Prozent für die 20- bis 34-Jährigen und 17 Prozent für die 52- bis 65-Jährigen. Das würde den Solidaritätsbeitrag mildern, das wäre ein machbares Modell.
Im Wissen darum, dass die Verbände damals eher dagegen waren, muss ich in diesem Sinne sagen: Rein von der Sache her würde ich mich nicht widersetzen, wenn Sie das beschliessen würden.