Stark Jakob · Ständerat · 2025-03-20
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-20
Wortprotokoll
Im Gegensatz zu den USA und der EU hat die Schweiz keine industriepolitischen Massnahmen ergriffen, um die einheimische Solarzellenproduktion vor der chinesischen Dumpingpolitik zu schützen oder sie zu fördern. Von der gut aufgestellten Fotovoltaikforschung in der Schweiz profitieren somit auch in Zukunft vorwiegend ausländische Unternehmen; vergleichen Sie den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Suter 21.3870. Dass bei dieser Ausgangslage der Motionär, der ehemalige Nationalrat Rocco Cattaneo, mit seinem Vorstoss wenigstens für Transparenz bei der Herkunft der Solarzellen sorgen will, ist nachvollziehbar. Das war es auch für den Nationalrat, der die Motion mit 159 gegen 25 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen hat.
Konkret verlangt die Motion eine Ergänzung von Artikel 48c des Markenschutzgesetzes. Dieser Artikel bestimmt heute, [PAGE 338] dass jenes Land als Herkunftsland eines industriellen Produkts gilt, in dem mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten anfallen. Dies führt nun zum Beispiel dazu, dass bei Fotovoltaikmodulen Deutschland als Herkunftsland bezeichnet wird, obwohl sämtliche Solarzellen aus China stammen. Der Zusammenbau der Fotovoltaikmodule in Deutschland macht nämlich 60 Prozent oder mehr der Gesamtkosten aus, weil die Solarzellen aus China so billig sind. Trotzdem aber, da sind Sie sich einig mit mir, sind die Solarzellen das Wesentliche einer Solaranlage, weshalb diese Motion verlangt, dass zusätzlich zum Herkunftsland der Fotovoltaikmodule auch noch angegeben werden muss, woher die Solarzellen stammen, aus denen die Module zusammengesetzt wurden.
Die Minderheit der Kommission, die sich noch melden wird, lehnt die Motion ab, weil das Markenschutzgesetz nicht dafür vorgesehen sei. Es wird auf ähnliche Deklarationsvorschriften im Lebensmittelbereich verwiesen, aber auch auf solche zum Beispiel für Pelz und Holz. Dafür seien jedoch spezialrechtliche Regelungen vorhanden.
Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid wurde mit Stichentscheid der Präsidentin bei fünf Absenzen gefällt - empfiehlt mangels eines Spezialgesetzes und angesichts des aussergewöhnlichen Falls der Solarzellenproduktion,[NB]das[NB]Markenschutzgesetz im Sinne des Motionärs anzupassen. Aussergewöhnlich ist dieser Fall deshalb, weil es eine massenhafte Nachfrage gibt, weil die öffentliche Hand massiv mitfinanziert und weil wir es mit staatlich geförderten Billigstimporten aus China zu tun haben. Der Fall ist in jeder Hinsicht einmalig, und er stellt deshalb kein Präjudiz dar.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion anzunehmen.