Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-20
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-20
Wortprotokoll
Die Motion fordert mehr Transparenz bei der Herkunft von Solarzellen. Transparenz ist sinnvoll; an dieser Stelle und auf diese Art ergibt sie aber keinen Sinn. Seien wir doch ehrlich: Wir alle wissen, woher diese Zellen kommen. Es ist allgemein bekannt, dass heute im Bereich der Fotovoltaikproduktion der Anteil Chinas auf allen Stufen der Wertschöpfungskette bei über 80 Prozent liegt. Ich verweise auf den Bericht des Bundesrates vom 7.[NB]Juni 2024 in Erfüllung des Postulates Suter 21.3870, "Beteiligung der Schweiz am Aufbau einer europäischen Solarindustrie", in dem das ausführlich dargelegt wird. Während für Solarmodule alternative Produktionsländer existieren, gibt es im Bereich Solarzellen - und um diese geht es ja hier - ausserhalb von China keine nennenswerte Produktion. In diesem Bereich besteht ein Quasimonopol. Es gibt also für Solarzellen keine Alternativen, diese aus einem anderen Produktionsland als China zu beziehen. Deshalb meint auch der Bundesrat, dass es diesbezüglich keine Regelung braucht.
Zudem: Es wurde vom Minderheitssprecher sehr gut dargelegt, dass das Markenschutzgesetz auch der falsche Ort wäre, das Anliegen der Motion zu regeln. Eine Änderung des Markenschutzgesetzes wäre völlig systemfremd. Denn die Swissness-Gesetzgebung regelt bereits vom Ansatz her etwas anderes; sie regelt, wie viel "Schweiz" in einem Produkt enthalten sein muss, damit auf der Vorderseite gross "Schweiz" geschrieben werden darf. Zur Swissness gehört es gerade nicht, dass man angeben muss, woher die zulässigen ausländischen Komponenten stammen. Die Einführung einer Sonderregel für die Herkunft von Solarzellen im Markenschutzgesetz würde zu einer wirkungslosen Überregulierung und zu einem unnötigen administrativen Mehraufwand führen.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen.