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Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-13

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Der Ausländerbereich und der Asylbereich sind in der Schweiz getrennt. Aufgaben und Kompetenzen in den beiden Bereichen sind unterschiedlich und werden demgemäss heute von zwei Bundesämtern wahrgenommen, vom Bundesamt für Ausländerfragen und vom Bundesamt für Flüchtlinge. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass es zwischen den beiden Bereichen viele Schnittstellen gibt, zum Beispiel ist jeder Asylsuchende auch ein Ausländer und jeder Ausländer kann auch zum Asylsuchenden werden. Eine Person kann von einem Bereich zum andern wechseln und im Laufe ihrer Anwesenheit in der Schweiz verschiedenen Behörden und gesetzlichen Regelungen unterstehen.

Heute gibt es in diesen Ausländerbereichen drei unabhängige Datenbanken, nämlich das Zentrale Ausländerregister (ZAR), das automatisierte Personenregistratursystem (Auper), aufgeteilt in Auper/Asyl für den Asylbereich und das Auper/Bürgerrecht. Diese drei Bereiche hängen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eng zusammen, da eine Person in verschiedenen Bereichen gespeichert werden kann: Ein Asylbewerber kann auch im Ausländer- oder sogar im Bürgerrechtsbereich erfasst werden. Von dieser Verknüpfung abgesehen, handelt es sich im technischen Bereich um drei getrennte Datenbanken. Das verhindert heute, dass Gesamtprozesse einer Person in einem Schritt überblickt werden können. Es führt auch im Bereich der Statistik zu Schwierigkeiten. Es ist nicht möglich, übergreifende Statistiken zu erstellen.

Das Zentrale Ausländerregister besteht seit 1982, und das automatisierte Personenregistratursystem wurde 1985 eingeführt. Beide Systeme sind heute veraltet und genügen den jetzigen Anforderungen weder in technischer noch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Die veralteten Datenbanken sollen durch ein neues, gemeinsames EDV-System ersetzt werden. In diesem System können die Daten sämtlicher ausländischer Personen in der Schweiz erfasst und bearbeitet werden. Der Inhalt der bearbeiteten Daten wie auch die Datenbearbeitung inklusive Zugriffsberechtigung bleiben aber weitgehend unverändert so, wie sie heute im Anag bzw. im Asyl- und Bürgerrechtsgesetz geregelt sind.

Die Zusammenlegung der bestehenden Systeme erfordert aber auch eine Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen, die heute separat im Ausländer-, im Asyl- und im Bürgerrechtsgesetz geregelt sind. Die heutige Gesetzesvorlage, das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, ist also eine Zusammenfassung der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen; es handelt sich also in erster Linie um eine formelle Anpassung. Wir schaffen hier ein Spezialgesetz. Dieses Gesetz ist eigentlich ein Lex specialis zum Bundesgesetz über den Datenschutz.

Der Nationalrat hat am 18. März 2003 dieser Vorlage einstimmig zugestimmt. Ihre Kommission stellt Ihnen mit 11 zu 1 Stimmen den Antrag, der Vorlage zuzustimmen. Die von der Kommission vorgenommenen Änderungen erfolgten auf Antrag des EJPD und haben rein gesetzestechnischen Charakter. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.