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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-20

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-20

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich mich für die wichtige Diskussion, die gehaltvolle Diskussion und auch für die Anregungen bedanken, die ich gerne zur Kenntnis genommen habe. Der Bundesrat hat seine Position ausführlich im Bericht dargelegt, seine Schlussfolgerungen ebenfalls. Deshalb erlauben Sie mir, auch vor dem Hintergrund, dass der Herr Ständeratspräsident eine kurze Debatte gefordert hat und dass der Berichterstatter die Position des Bundesrates nochmals sehr genau dargelegt hat, dass ich diese nicht wiederhole, sondern dass ich mich hier darauf beschränke, was diese institutionelle Lehre, die Sie, Frau Chassot, zum Schluss erwähnt haben, für den Bundesrat bedeutet, also woran er jetzt ganz konkret ist, um letztlich das System zu verbessern.

Der Bundesrat weiss um seine Machtfülle, die ihm in Notlagen temporär zukommt; er ist sich der damit verbundenen Verantwortung für Demokratie, für Rechtsstaat, für Föderalismus und für Menschenrechtsschutz bewusst. Und ich weiss, dass mir als Justizminister hier auch eine besondere Verantwortung zukommt. Darum ist der Bundesrat auch an der Arbeit, wirklich mit konkreten Massnahmen. Drei kann ich nennen: Es geht darum, die Transparenz zu verbessern, es geht darum, die Rechtssicherheit zu erhöhen, und es geht darum, die Resilienz zu stärken.

Der Bundesrat will erstens beim Erlass von Notrecht die Transparenz verbessern: Das Bundesamt für Justiz erstellt derzeit in Abstimmung mit der Bundeskanzlei und im Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Caroni 23.439, "Begründungspflicht beim Erlass von Notrecht". Im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz soll die Pflicht verankert werden, die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Notrecht zu begründen.

Zweitens will der Bundesrat die Rechtssicherheit erhöhen: In der Schweiz obliegt dem Bundesamt für Justiz die vorgängige Prüfung der Verfassungsmässigkeit. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzgebung wird also in jedem Fall vom Bundesamt für Justiz auf ihre Verfassungsmässigkeit geprüft. Das gilt auch für notrechtliche Erlasse. Nun will der Bundesrat die präventive Rechtskontrolle durch das Bundesamt für Justiz beim Erlass von Notrechtsverordnungen stärken. Namentlich soll ein Prüfschema die zuständigen Departemente bei der Formulierung und bei der rechtlichen Begründung von Notverordnungen unterstützen.

Schliesslich will der Bundesrat ganz generell die Resilienz in seiner Gesetzgebung stärken. Der Bundesrat will die Erfahrungen aus den Krisen nutzen und das Krisenmanagement des Bundes weiterentwickeln. Dazu gehört auch, Notlagen zu antizipieren und auf eine krisenfeste Gesetzgebung hinzuwirken. Neue Leitlinien sollen die Bundesverwaltung bei der Erarbeitung von spezialgesetzlichen Krisenbestimmungen unterstützen. Das Ziel ist die Schaffung eines ordentlichen Rechts für ausserordentliche Lagen.

In diesem Sinne ist der Bundesrat auch am Arbeiten. Es ist uns klar: Die Diskussion ist mit diesem Bericht nicht abgeschlossen. Wir sind uns der Verantwortung aber bewusst und freuen uns auf die weiteren Diskussionen.

Ich möchte mich nochmals sehr herzlich für die positive Aufnahme dieses Berichtes und auch beim Bundesamt für Justiz bedanken, das hier offenbar eine gute Grundlage für die weiteren Diskussionen erarbeitet hat.

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