Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-20
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-20
Wortprotokoll
Pädokriminalität spielt sich hinter verschlossenen Türen ab. Meist misshandeln dabei Täter Kinder aus ihrem nahen sozialen Umfeld, anschliessend teilen sie diese kinderpornografischen Inhalte online. Die Strafverfolgung der Cyberkriminalität, insbesondere auch der in der Motion erwähnten Delikte, liegt in der Schweiz grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Die Bekämpfung der Pädokriminalität in der Schweiz ist aber gleichzeitig eine Verbundaufgabe. Es braucht die territoriale Nähe der Kantonspolizeien. Diese führen die Ermittlungen, überwachen die Kommunikation auf gängigen Austauschplattformen und ermitteln verdeckt im Internet. Zusätzlich arbeiten sie mit den schweizerischen Kriminalpräventions- und verschiedenen Nichtregierungsorganisationen zusammen, um Kinder und Jugendliche auf die Gefahren im Internet hinzuweisen sowie ihre Medienkompetenz und die Sexualaufklärung zu stärken.
Auch das Fedpol hat Aufgaben bei der Bekämpfung der Pädokriminalität. Das Fedpol unterstützt die Kantone bei Fällen mit Auslandsbezug und vertritt die Schweiz in Arbeitsgruppen von internationalen Organisationen, namentlich Europol und Interpol. Der Bund entlastet die Kantone zusätzlich durch die Zusammenarbeit mit dem nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder aus den USA, dem NCMEC. Gerade im vergangenen Monat wurden in einer Operation von Europol weltweit 25 Personen verhaftet, die durch KI generierte verbotene Pornografie erworben und verbreitet hatten. Auch in der Schweiz wurden drei Personen vorläufig festgenommen und den kantonalen Staatsanwaltschaften zugeführt.
In den USA sind Provider wie Google, Facebook, Instagram und Snapchat dazu verpflichtet, verbotene pornografische Inhalte zu melden. Besteht ein Bezug zur Schweiz, leitet das NCMEC diese dem Fedpol weiter. Das Fedpol analysiert und triagiert diese Verdachtsmeldungen und leitet sie anschliessend den zuständigen Kantonspolizeien weiter.
Seit der Pandemie hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen verdoppelt. Dies ist auf drei Gründe zurückzuführen: Erstens verbringen Kinder und Jugendliche heute täglich mehrere Stunden in der digitalen Welt; zweitens teilen Kinder und Jugendliche immer mehr sexuelle Videos und Bilder von sich mit Gleichaltrigen, aber auch mit Pädokriminellen, welche die Anonymität des Cyberraums für sich ausnutzen; drittens erkennen Provider strafbare Inhalte, wie zum Beispiel mittels KI erzeugtes verbotenes pornografisches Material, immer besser.
Um neue Phänomene in der Pädokriminalität wie Deepfakes und Sextortions zu bekämpfen, analysiert das Fedpol laufende Gesetzgebungsarbeiten der EU und die Auswirkungen auf die Schweiz. Dazu gehört unter anderem der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Schweiz beteiligt sich auch an den zurzeit laufenden Verhandlungen zu einem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Cyberkriminalität.
Sie sehen also, in der Schweiz gibt es eine klare Aufgabenteilung und ein breites Instrumentarium zur Bekämpfung von Cyberkriminalität. Dazu gehören Repressionsmassnahmen, eine effiziente Kooperation auf nationaler und internationaler Stufe sowie wirksame Präventionsmassnahmen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den bestehenden Strukturen und den geltenden Strafbestimmungen bereits ein ausreichendes Instrumentarium zur Bekämpfung der Cyberkriminalität existiert und daher kein Bedarf nach einer Strategie zu einem einzelnen Thema wie dem Missbrauch von Bildern besteht.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.