Molina Fabian · Nationalrat · 2025-03-20
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-20
Wortprotokoll
An ihrer Sitzung vom 4.[NB]und 5.[NB] November 2024 liess sich Ihre Aussenpolitische Kommission vom Bundesrat über die Modalitäten der geplanten Unterstützung zugunsten der Ukraine informieren.
Der Bundesrat plant, einen Drittel der vom Parlament gesprochenen Mittel, also etwa 500 Millionen Franken, für Wiederaufbaumassnahmen im Zusammenhang mit Schweizer Unternehmungen einzusetzen. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die bisher bestehenden Rechtsgrundlagen zur Finanzierung von Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit dafür nicht ausreichend sind, da es sich um ein neuartiges Instrument handelt. Eine allgemeine Bevorzugung von Schweizer Unternehmungen bei der Lieferung von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen im Ausland sowie A-Fonds-perdu-Finanzhilfen an Schweizer Unternehmungen erfordern eine neue Rechtsgrundlage, welche in jedem Fall dem fakultativen Referendum unterstellt ist.
Eine Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass der vom Bundesrat geplante Staatsvertrag mit der Ukraine zur [PAGE 492] Regelung der Form und der Modalitäten dieser geplanten Finanzhilfen auf Dauer nicht der richtige Weg ist. Die Kommission beschloss deshalb mit 20 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen analog ihrer ständerätlichen Schwesterkommission, die vorliegende Motion einzureichen. Aus Sicht der Unterstützerinnen und Unterstützer der Motion ist klar, dass ein neues Instrument der internationalen Zusammenarbeit den ordentlichen Gesetzgebungsprozess durchlaufen sollte. Ein Gesetzgebungsprozess hat den Vorteil, dass dazu eine Vernehmlassung sowie eine öffentliche politische, parlamentarische Diskussion stattfinden kann, in der das Parlament als Ganzes seinen Einfluss geltend machen kann. Bei einem Staatsvertrag findet nur vor Verhandlungsbeginn eine Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen statt, und das Parlament kann am Schluss des Prozesses nur zustimmen oder ablehnen.
An ihrer Sitzung vom 10.[NB]und 11.[NB]Februar 2025 konsultierte der Bundesrat die APK-N trotz Einreichung der vorliegenden Motion zum Mandat für einen entsprechenden Staatsvertrag. Die Kommission zeigte sich ob dem Vorgehen des Bundesrates verstimmt, sie beschloss mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung aber dennoch, zum Mandat materiell Stellung zu nehmen; dies im Gegensatz zur APK-S, die beschloss, die Konsultation bis zur Behandlung der beiden gleichlautenden Motionen zu sistieren. Der Ständerat hat die gleichlautende Motion 24.3824 übrigens gestern mit 33 zu 12 Stimmen angenommen und sich damit für ein Gesetz als Rechtsgrundlage ausgesprochen.
Die APK-N beschloss ihrerseits, dem Bundesrat im Rahmen der Konsultation drei Änderungen vorzuschlagen, die aus ihrer Sicht im Verhandlungsmandat für den Staatsvertrag fehlen. Die Beantwortung der Frage, ob der Bundesrat diese aufgenommen hat, überlasse ich im Anschluss dem Herrn Bundesrat.
Mir bleibt noch der Hinweis, dass in der Kommission die Meinung geäussert wurde, dass ein Gesetz den Abschluss eines Staatsvertrags in Bezug auf die zeitliche Dringlichkeit nicht behindern würde, da der Bundesrat auch einen Staatsvertrag aushandeln könnte, der bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes befristet wäre.
Nach meinen Ausführungen merken Sie: Es geht um eine etwas verfahrene Situation, die vor allem dem Vorgehen des Bundesrates geschuldet ist. Vor der Verpflichtung von Steuergeldern braucht es eine rechtliche Grundlage, nicht umgekehrt. Die Wahl der Rechtsform muss nach staatspolitischen Kriterien entschieden werden, nicht nach politischen Opportunitäten. Schliesslich gilt es festzuhalten, dass das neuartige Instrument der internationalen Zusammenarbeit an sich umstritten ist, was wiederum für eine breite und öffentliche Debatte spricht.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen Ihrer Kommission, die vorliegende Motion anzunehmen.