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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-20

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-20

Wortprotokoll

Wir sind heute mit sogenannten Homegrown-Dschihadisten konfrontiert, die immer jünger radikalisiert, rekrutiert und mobilisiert werden. Das ist ein[NB]europaweites[NB]Phänomen, und auch die Schweiz ist davon betroffen. Das verdeutlichen auch die Zahlen: Seit 2024 sind in der Schweiz mindestens zehn Fälle von radikalisierten Minderjährigen bekannt. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Minderjährigen besonders schnell und häufig unauffällig über gängige soziale Medien radikalisieren. Es ist deshalb entscheidend, die Radikalisierung rechtzeitig zu erkennen und die Jugendlichen in die Gesellschaft zurückzuintegrieren. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, weil die Präventionsarbeit vor allem bei Jugendlichen möglichst früh im Alltag beginnen muss, zuhause und - Frau Binder, Sie haben es richtig gesagt - auch in der Schule oder im Lehrbetrieb.

In diesem Sinne setzen die involvierten Akteure beim Bund und bei den Kantonen aktuell den zweiten Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus um. Der Plan sieht die Umsetzung von gezielten Massnahmen im Zeitraum von 2023 bis 2027 vor. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen und auf dem kritischen Umgang mit dem Internet und mit Social Media.

Zur Umsetzung und Wirksamkeit des Aktionsplans gibt es mit allen involvierten Partnern ein laufendes Monitoring. Mit diesem kann festgestellt werden, ob weitere spezifische Massnahmen nötig sind, um die Radikalisierung von Jugendlichen noch effizienter zu bekämpfen. Zudem ist eine externe Evaluation des Nationalen Aktionsplans (NAP) vorgesehen. Diese wird 2026 stattfinden. Die im Postulat aufgeworfenen Bedenken können in diese Evaluation aufgenommen und dort berücksichtigt werden.

Dieses Vorgehen ist auch mit dem Sicherheitsverbund Schweiz abgesprochen, der das Monitoring des NAP leitet und auch an der Evaluation des NAP beteiligt sein wird. Darüber hinaus verweist der Bundesrat auch auf den Bericht vom Mai 2024 zum Postulat Marti Min Li 21.4598, "Auslegeordnung Terrorismus- und Extremismusbekämpfung". In diesem wird ausführlich und anschaulich das bestehende Instrumentarium zur Bekämpfung von Gewaltextremismus und Terrorismus sowie die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Behörden erläutert.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat anzunehmen.