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Stark Jakob · Ständerat · 2025-03-20

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-20

Wortprotokoll

Die Motion Gössi möchte neben den journalistischen Inhalten auch "sonstige vom Urheberrecht erfassten Werke und Leistungen bei der Nutzung durch KI-Anbieter umfassend" schützen. Das Positive an dieser Formulierung ist, dass damit die ganze Kreativwirtschaft einbezogen wird, das heisst sämtliche Leistungen, die in Artikel[NB]2[NB]des[NB]Urheberrechtsgesetzes als "Werke" bezeichnet werden.

Das Negative daran ist, dass journalistische Inhalte ins Zentrum gerückt werden und damit eine Art Priorisierung stattfindet. Ich bin überzeugt, dass dies kaum zielführend wäre. Die rasanten Fortschritte der künstlichen Intelligenz machen es notwendig, das geistige Eigentum generell besser vor KI-Missbrauch zu schützen, wie es im Titel der Motion ganz klar zum Ausdruck kommt. Ich möchte den Bundesrat deshalb auffordern, bei der Umsetzung der Motion die berechtigten Interessen der gesamten schweizerischen Kreativwirtschaft insgesamt und gleichermassen zu berücksichtigen, also die Interessen der Branchen Literatur, Medien, Film, Musik, Gaming usw. Sie sind existenziell auf die Durchsetzung und den Schutz des Urheberrechts angewiesen.

Indem der Bundesrat nun die vorliegende Motion Gössi unterstützt, kommt er auch den Anliegen nach, die ich in meiner Interpellation 24.3839, "KI-Regulierung. Schweizer Kreativwirtschaft ist auf Durchsetzung des Urheberrechts angewiesen", formuliert habe. Ich werde deshalb bei der Behandlung der Interpellation auf eine Diskussion verzichten und der Motion Gössi zustimmen.

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