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Brändli Christoffel · Ständerat · 2003-06-16

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-16

Wortprotokoll

Die Vorstösse "Haushaltneutrale Verbilligung von Gastreibstoffen zwecks Minderung des CO2-Ausstosses" und "Förderung von Dieseltreibstoff" haben von der Behandlung in der Kommission her einen engen Zusammenhang, sodass ich meine einleitenden Bemerkungen auf beide Geschäfte beziehe. Ich spreche dann nachher nicht mehr zum zweiten Vorstoss.

[PAGE 589] Vorerst zur Entstehungsgeschichte: Ausgangspunkt war eine im Ständerat mit 23 zu 7 Stimmen überwiesene Motion der UREK-SR. Diese verlangte hauptsächlich eine Verbilligung von Diesel zwecks Minderung des CO2-Ausstosses. Die UREK-NR konnte sich wohl mit der Zielsetzung anfreunden, nicht aber mit dem vollen Inhalt des Textes der Motion des Ständerates. Unbestritten im Nationalrat war, dass Dieselfahrzeuge weniger CO2 ausstossen als Benzinfahrzeuge. Demgegenüber nimmt der Ausstoss der Feinpartikel und der noch bis tausendmal feineren Russpartikel beim Diesel um einen Faktor bis Tausend zu.

Die Lösung des Problems der Partikelfilter steht noch in den Anfängen. Auch mit einem Partikelfilter ist das NOx-Problem technisch noch nicht lösbar. Aufgrund dieser Sachlage hat der Nationalrat die Motion des Ständerates abgelehnt und eine eigene Motion "Haushaltneutrale Verbilligung von Gastreibstoffen zwecks Minderung des CO2-Ausstosses" überwiesen.

Im Wesentlichen schliesst diese Motion den Einschluss von Diesel von der Förderung aus. Hingegen schliesst sie ausdrücklich die Förderung von Erdgas, Flüssiggas und Biogas mit ein.

Die Motion des Nationalrates übernimmt also den unbestrittenen Teil unserer Motion. Dieser Teil ist auch vonseiten des Bundesrates nicht bestritten. Unsere Kommission beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig, die Motion des Nationalrates zu überweisen, also einen Teil unserer Motion, die Sie bereits überwiesen haben.

Es ist aber zu erwähnen, dass damit wohl ein Beitrag zur Zielsetzung der CO2-Reduktion geleistet wird. Die Ziellücke beträgt heute 2,5 Millionen Tonnen. Der Beitrag liegt in der Grössenordnung von 50 000 Tonnen. Es gibt also noch vieles zu tun.

Für die Kommission stellte sich die Frage, ob die Förderung von Diesel aufgrund dieser Situation fallen gelassen werden soll oder nicht. Die Kommission möchte am Anliegen grundsätzlich festhalten, weil die Effekte auf diesem Weg wahrscheinlich grösser sind. Wir haben allerdings dem Bundesrat mehr Flexibilität geben wollen, und zwar, indem wir nicht eine Motion einreichen, sondern ein Postulat. Wir haben in diesem Zusammenhang auch berücksichtigt, was der Bundesrat im Nationalrat gesagt hat. Er führte damals aus, dass der Bundesrat ja eigentlich die Motion des Ständerates gar nicht ablehnen, sondern sie als Postulat entgegennehmen wollte.

Wir haben jetzt diesen zweiten Teil in diesem Sinne als Postulat formuliert. Ich möchte dazu drei Punkte erwähnen.

1. Dieselpersonenwagen emittieren 13 Prozent weniger CO2 als vergleichbare Benzinpersonenwagen. Grundsätzlich sind deshalb Massnahmen zu befürworten, welche eine Umlagerung auf Dieselfahrzeuge fördern. Dazu gehören selbstverständlich im Vergleich zu Benzin attraktivere Dieselpreise.

2. Der Bundesrat spricht sich ebenfalls für diese Zielsetzung aus. Er vertritt aber die Auffassung, dass nicht der Dieseltreibstoff gefördert wird, sondern gewisse Dieselfahrzeuge gefördert werden können. Insbesondere spricht er dabei von einem Bonus-Malus-System für saubere und energieeffiziente Dieselpersonenwagen im Rahmen der Automobilsteuer. Auch spricht er von einer Ausrüstungspflicht mit geeigneten Technologien, um die schädlichen Auswirkungen zu vermeiden. Zu erwähnen sind hier die Partikelfilter und DeNOx-Systeme für alle neuen Dieselpersonenwagen. Es ist durchaus denkbar, dass die Ziele auch auf dem Weg der Automobilsteuer erreicht werden können. Allerdings sind hier vor allem die Kantone angesprochen, was die Umsetzung erschwert.

Für die Kommission ist es wichtig, dass alle Massnahmen geprüft werden, welche zu einer Umlagerung führen, weil damit positive Effekte möglich sind. Sie möchte deshalb die Prüfung, ob das Ziel über eine Verbilligung des Diesels erreicht werden kann, aufrechterhalten.

3. Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass in Bezug auf das Ziel Einigkeit besteht. In Bezug auf die - ich betone: möglichen - Mittel gehen die Meinungen auseinander. Mit dem Postulat tragen wir dieser Ausgangslage Rechnung. Es wäre falsch, heute gewisse Möglichkeiten auszuschliessen, was Sie mit einer Ablehnung des Postulates tun würden. Vielmehr sollten mit der Überweisung des Postulates die Zielsetzung sowie die weitere Abklärung aller möglichen Optionen bestätigt werden.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die Motion des Nationalrates zu überweisen, und sie beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig, das Postulat der Kommission zu überweisen. Auch der Bundesrat hatte seinerzeit diese Meinung. Heute haben wir mit etwas Überraschung festgestellt, dass er sich dem Postulat widersetzt. Aber ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

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