Glarner Andreas · Nationalrat · 2025-03-21
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-21
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 16.[NB]Januar dieses Jahres die Initiative vorgeprüft. Die Kommission ist wie die Initianten der Vorlage besorgt über die Folgen der mehrfachen starken Anstiege der Krankenkassenprämien in den letzten Jahren. Sie ist der Ansicht, dass es Lösungen braucht, um diese Entwicklung zu stoppen.
Dennoch beantragt die Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben, da diese ihrer Ansicht nach mehrere Probleme mit sich bringt. Bevor erneut über einen allfälligen Spielraum der Kantone bei der Organisation der KVG-Versicherer auf ihrem Gebiet diskutiert werden soll, möchte die Kommissionsmehrheit den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des kürzlich vom Ständerat angenommenen Postulates [PAGE 504] Poggia 24.3224 abwarten. Ausserdem steht sie einem stärkeren Eingreifen des Staates in das bereits hochgradig regulierte Gesundheitswesen kritisch gegenüber. Sie weist ferner darauf hin, dass die Verwaltungskosten der Kassen weniger als 5 Prozent des Prämienvolumens ausmachen, und bezweifelt, dass sich ein weiteres Eingreifen des Staates in diesen Bereich wesentlich auf die Prämien auswirken würde.
Zur Erhöhung der Transparenz der Kosten des Gesundheitswesens bevorzugt sie andere Ansätze wie die kürzlich vom Volk angenommene einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Die Kommission erinnert auch daran, dass das Prinzip einer Einheitskasse mehrfach von Volk und Ständen abgelehnt wurde. Zu guter Letzt hält sie fest, dass die Kantone bereits jetzt eine eigene Krankenversicherung gründen könnten, die in Konkurrenz zu den bestehenden Krankenkassen stehen würde.
Eine Kommissionsminderheit erachtet die Initiative als vielversprechenden Kompromiss und beantragt daher, dieser Folge zu geben. Mit der vorgeschlagenen Lösung würden die Kantone nicht verpflichtet, Einheitskassen ins Leben zu rufen, aber sie erhielten die Möglichkeit dazu. Die Schaffung kantonaler Einheitskassen würde auch einen Vergleich des Wettbewerbssystems mit dem System des öffentlichen Monopols ermöglichen. Ausserdem weist die Minderheit auf die grosse Zustimmung gewisser Kantone zum Konzept der Einheitskasse hin und findet, dass darauf Rücksicht genommen werden sollte. Da weder der Leistungskatalog noch die Prämienverbilligung von der Form der KVG-Versicherer abhängen, würde ein grösserer Handlungsspielraum für die Kantone das Schweizer Gesundheitssystem nicht gefährden; so weit die Ansicht der Minderheit.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, ihr Folge zu geben.