Steinemann Barbara · Nationalrat · 2025-03-21
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-21
Wortprotokoll
Die Initianten fordern, dass abgewiesene, aber vorläufig aufgenommene Asylbewerber und Menschen mit Schutzstatus S die gleichen Sozialhilfeleistungen erhalten wie Schweizer, Ausländer mit einer gefestigten Aufenthaltsbewilligung und anerkannte Flüchtlinge.
Bekanntlich gibt es grundsätzlich drei Tarife: die Sozialhilfeansätze nach Skos, die reduzierten Asylansätze und schliesslich noch die Nothilfe. Je nach Gemeinde, Kanton oder Region ergeben sich Unterschiede in diesen Kategorien.
Die SP-Fraktion als Initiantin stützt ihre Forderung auf eine Studie von durchaus renommierten ETH- und Universitätsdozenten, die, etwas irritierend, bloss in englischer Sprache verfasst wurde. Der Studie zufolge hätten höhere Sozialhilfeleistungen einen positiven Effekt auf die Gesetzestreue der Betroffenen. Eher willkürlich wird der Zeitraum von 2009 bis 2016 untersucht, obwohl die Studie letztes Jahr erschienen ist. In den Kantonen Zürich, Luzern und Basel-Stadt - Letzterer wird in der Studie allerdings aussen vor gelassen - wurde in den letzten 15 Jahren zeitweise tatsächlich Sozialhilfe nach den höheren Ansätzen an abgewiesene, aber vorläufig aufgenommene Asylbewerber ausbezahlt. Die Versorgung mit höherer Sozialhilfe hätte zu einem Rückgang der Kleinkriminalität und Drogendelikte geführt, so die Studie; es wird dafür die Zahl 29 Prozent erwähnt.
Der Kanton Zürich hat die höheren Sozialhilfeleistungen für Personen mit Status F, vorläufig Aufgenommene, in einer Volksabstimmung 2011 erst eingeführt, dann aber per Volksabstimmung 2017 mit mehr als 67 Prozent Stimmenanteil wieder abgeschafft. Seit 2018 gelten wieder die tieferen Leistungen. Man nahm fälschlicherweise an, dass man diese Gruppe mit den Ansätzen und Mechanismen der Skos eher in den Arbeitsmarkt integrieren könne. Dies war überhaupt nicht der Fall. Regierungs- und Kantonsrat machten das relativ schnell wieder rückgängig. Seither gelten im Kanton Zürich rund 30 Prozent tiefere Ansätze für das Fürsorgebargeld für Alltagsausgaben. Die Erfahrungen im Kanton Zürich widersprechen in diesem Punkt also den Ausführungen des Minderheitssprechers.
Ihre SPK hat sich an ihrer Sitzung vom 30.[NB]Januar 2025 mit der parlamentarischen Initiative befasst, und sie beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihr keine Folge zu geben, dies aus mehreren Gründen: Die Bezeichnungen "vorläufige Aufnahme" und "Schutzstatus" widersprechen dem dauernden Verbleib und der Integration in der Schweiz. Höhere Sozialhilfe ist jedoch für Menschen gedacht, die voraussichtlich bis an ihr Lebensende in der Schweiz bleiben. Der Initiative Folge zu geben, würde zu höheren Kosten für die Allgemeinheit führen, was in Zeiten einer angespannten Finanzlage - diese ist ja nicht zuletzt auch auf den Asylbereich zurückzuführen - nicht angemessen ist. Mehr Geld würde zudem unerwünschte Pull-Effekte befeuern.
Die Sozialhilfequote von anerkannten Flüchtlingen mit höheren Fürsorgeleistungen stagniert seit Jahren bei rund 85 Prozent. Demgegenüber bezeugt die Erwerbsquote der vorläufig Aufgenommenen von über 50 Prozent eine deutliche arbeitsmarktintegrierende Wirkung der tieferen Fürsorgeleistungen. Oder kurz: Mehr Geld vom Staat hemmt den Weg in die wirtschaftliche Selbstständigkeit. Das ist in Zeiten von Vollbeschäftigung und Fachkräftemangel unerwünscht.
Schliesslich möchte die Mehrheit der Kommission keine Verrentung von abgewiesenen Flüchtlingen und von Ukrainern. Wir hatten in der Schweiz 2022 und 2023 Vollbeschäftigung. Wer es in dieser Zeit nicht geschafft hat, der bleibt lange auf Sozialhilfe angewiesen, und das möchten wir nicht noch fördern.
Ausserdem kann es nicht sein, dass wir uns eine tiefe Kriminalitätsrate wortwörtlich erkaufen müssen. Und für Drogenhandel durch Menschen, die sich als Flüchtlinge bezeichnen, gibt es ohnehin keinerlei Rechtfertigung.
Aus diesen Gründen bittet Sie die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.