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Bally Maya · Nationalrat · 2025-05-05

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-05-05

Wortprotokoll

Immer noch zu viele Kinder erleben Gewalt in der Erziehung, und das muss verhindert werden. Gewalt, ob physisch oder psychisch, hat in der Erziehung nichts zu suchen. Bisher wurde dies aber im Zivilgesetzbuch so nicht festgehalten, auch wenn dies schon länger moniert wurde. Nun ist es also so weit, die gewaltfreie Erziehung soll ausdrücklich im Gesetz verankert und somit die bestehende elterliche Erziehungspflicht weiter konkretisiert werden. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP erachtet dies als einen eminent wichtigen Schritt und unterstützt die Vorlage, denn Gewalt in der Erziehung hat meistens langfristige und fatale Folgen. Selbstverständlich gibt es keinen abschliessenden Katalog, was der Begriff "Gewalt" alles beinhaltet. Die Definition hat sich im Verlauf der Jahre auch geändert. Körperliche Züchtigung, die früher gang und gäbe und von Gesetzes wegen sogar explizit erlaubt war, ist heute zum Glück aus dem Gesetz verschwunden.

Der neue Gesetzesartikel verbietet körperliche Bestrafung und andere Formen von erniedrigender Behandlung. Diese Formulierung scheint uns gut gewählt, um aufzuzeigen, dass Handlungen, die dem Kind körperliche oder emotionale Schmerzen zufügen, in der Erziehung nicht erlaubt sind. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Gewalt in der Erziehung Kinder traumatisieren und später ebenso wieder zu Gewalt führen kann, weil betroffene Kinder im Erwachsenenalter oftmals auch zuschlagen, denn dies ist für sie die Lösung, die sie erlernt haben. Eine gewaltfreie Erziehung hat also langfristig positive Folgen, weil Kinder nicht mehr traumatisiert werden und als Erwachsene nicht zum Muster greifen, das[NB]sie[NB]kennen,[NB]also nicht erneut zu Gewalt greifen. Damit werden auch die Kosten für den Staat und die Gesellschaft geringer.

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist sich bewusst, dass die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Gesetz vor allem eine programmatische Bestimmung ist, aus der keine direkten Ansprüche abgeleitet oder eingeklagt werden können. Es gibt aber auch anderweitig solche Normen im Gesetz. Dass die Bestimmung programmatisch ist, kann also kein Grund sein, sie abzulehnen. Eine solche Norm gibt ein sehr klares Signal: Wir wollen keine Gewalt in der Erziehung.

Diese Norm ist auch sehr wichtig für die Prävention. Sie unterstützt und erleichtert die Tätigkeit von involvierten Fachpersonen, seien das Erziehungsberaterinnen, Lehrpersonen oder Sozialarbeiter. Diese können sich in ihrer Arbeit mit den Eltern darauf berufen. Zudem werden die Kantone angewiesen, die notwendige Unterstützung für Eltern flächendeckend anzubieten. Denn es ist ja oftmals so, dass Eltern aufgrund einer Überforderung so handeln und nicht, weil sie ihrem Kind etwas Böses tun wollen. Deshalb ist ein entsprechendes flächendeckendes Beratungsangebot wichtig. Und genau mit dieser Flächendeckung hapert es heutzutage leider noch in vielen Kantonen.

Aus Sicht der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist die Angst, dass man so gar nicht mehr erziehen oder bestrafen kann, völlig unbegründet. Eltern sollen und müssen Grenzen setzen. Dies kann aber ohne physische oder psychische Gewalt geschehen. Es ist auch absolut legitim, dass man ein Kind, das ausser Rand und Band ist und sich dadurch in eine gefährliche Situation begibt, auch festhalten darf, dies zum eigenen Schutz des Kindes. Alle, die Kinder haben, wissen, dass dies zum Beispiel in einer starken Trotzphase zum Teil einfach auch nicht verhindert werden kann. Deswegen schreitet die Kesb noch nicht ein, denn eine solche Handlung ist absolut verhältnismässig.

Wir bitten Sie, analog der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP auf diese Vorlage einzutreten und sie zu unterstützen, diese Vorlage, die aufgrund der Motion Bulliard 19.4632, "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern", zustande gekommen ist. Wir tun es, weil wir es den Kindern schuldig sind.