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Jans Beat · Bundesrat · 2025-05-05

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-05-05

Wortprotokoll

Wir dürften uns einig sein: Kinder müssen ohne Gewalt aufwachsen können, das ist ihr Recht. Zwar geht die Gewaltausübung gegenüber Kindern in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zurück, aber auch heute noch erfährt eine Minderheit von Kindern in der Schweiz als Erziehungsmassnahme Gewalt durch ihre Eltern. Meldungen lassen sogar den Verdacht aufkommen, dass sie in den letzten Jahren wieder zugenommen hat. In Zukunft sollen keine Zweifel mehr bestehen, dass auch in der Schweiz der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung von Gesetzes wegen gilt.

Im Auftrag des Parlamentes hat der Bundesrat diese Vorlage zur Ergänzung des Zivilgesetzbuches vorgelegt. Ihre Kommission hat der Vorlage mit einer klaren Mehrheit, mit 21[NB]zu[NB]3[NB]Stimmen, zugestimmt. Dabei sind fünf Punkte wesentlich:

1.[NB]Die Vorlage setzt bei der Prävention an. Es geht um ein Leitbild, welches die Eltern dazu verpflichtet, Kinder ohne Anwendung von Gewalt, namentlich ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung, zu erziehen. Dazu gehört auch die praktische Umsetzung durch Beratungen und Hilfeleistungen; ich komme noch darauf zu sprechen. Es geht also insgesamt um die Stärkung der Gewaltprävention und nicht um mehr Einsätze der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder um strafrechtliche Sanktionen gegenüber den Eltern.

2.[NB]Gewaltfrei erziehen - was heisst das? Ausdrücklich unzulässig sind sowohl leichte wie auch schwere körperliche Übergriffe, aber auch psychische Gewalt wie Drohungen, Demütigungen und andere verbale Gewalthandlungen. Auch die physische und psychische Vernachlässigung des Kindes sowie auch das Miterlebenlassen von häuslicher Gewalt können darunterfallen. Eltern sollen dem Kind respektvoll begegnen, es nicht in seinem Selbstwertgefühl verletzen und seine Grundbedürfnisse erfüllen. Das bedeutet aber nicht, dass die Eltern ihr Kind etwa "antiautoritär" erziehen müssen, wie das eine Minderheit Ihrer Kommission geltend machte. Nein, Kinder ohne Gewalt zu erziehen, bedeutet nicht, sie zu erziehen, ohne Grenzen zu setzen. Die Eltern können und sollen weiterhin Grenzen setzen und die Einhaltung dieser Grenzen verlangen und auch durchsetzen können. Klare Grenzen geben dem Kind Orientierung. Die Frage ist aber, wie die Eltern das tun. Das führt mich zum nächsten Punkt:

3.[NB]Die Verantwortung für die Erziehung und die Entwicklung des Kindes liegt heute und auch in Zukunft bei den Eltern. Bereits jetzt sind im Zivilgesetzbuch die elementaren Grundsätze des Schutzes und der Förderung des Kindes enthalten. Diese Grundsätze werden mit dieser Vorlage im Sinne des Kindeswohls noch verdeutlicht. Aber, das möchte ich hier betonen, es wird weiterhin keine Erziehungsmethode vorgeschrieben. Die Eltern bleiben in der Wahl ihrer Erziehungsmethoden frei, ausser, dass keine Gewalt angewendet werden darf. Aus der vorgesehenen programmatischen Norm lassen sich auch keine Ansprüche gegenüber den Eltern ableiten.

4.[NB]Es ist zentral, dass den Eltern nicht nur bewusst gemacht wird, was in der Erziehung unzulässig ist. Vielmehr - und so komme ich zum praktischen Teil der Vorlage - sollen sich die Eltern über andere, gewaltfreie Methoden informieren und allenfalls eine Beratung in Anspruch nehmen können. Dazu gehört es, dass die Kantone verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die Eltern und auch die Kinder sich die notwendige Unterstützung holen können bzw. diese erhalten. Die Kantone sind dabei in der Organisation der Angebote frei. Es existieren zwar bereits viele Beratungs- und Hilfsangebote, aber es bestehen regionale Unterschiede; dies gilt es zu verbessern. Die Angebote sollen in Zukunft schweizweit flächendeckend, niederschwellig und bedarfsorientiert sein.

5.[NB]Begleitend zur Inkraftsetzung wird eine besondere Sensibilisierung nötig sein, denn Kinder, Eltern, Fachpersonen, ja unsere ganze Gesellschaft müssen über das neue Recht informiert werden und wissen, welche Hilfestellungen sie in Anspruch nehmen können. Die Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, wie wichtig Sensibilisierungskampagnen und -massnahmen, welche das gesetzliche Verbot begleiten, sind, um die Anwendung von Gewalt in der Erziehung effektiv zu bekämpfen.

Diese Gesetzesvorlage verankert das Leitbild einer gewaltfreien Erziehung und sieht ein verstärktes kantonales Unterstützungsangebot vor, was einen konkreten Mehrwert in der Prävention von Gewalt an Kindern schafft.

Ich bitte Sie daher im Namen des Bundesrates, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.