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Jans Beat · Bundesrat · 2025-05-05

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-05-05

Wortprotokoll

Ziel des schweizerischen Asylverfahrens ist es, Menschen, die den Schutz der Schweiz benötigen, diesen Schutz auch zu gewähren. Werden Asylgesuche mit der einzigen Absicht eingereicht, in der Schweiz eine medizinische Behandlung zu erhalten, verfehlen sie dieses Ziel, sie belasten das Asylsystem und verursachen hohe Kosten zulasten des Gemeinwesens. Der Bundesrat unterstützt deshalb das Anliegen der Motionärin und ist gewillt, zu prüfen, mit welchen Massnahmen solche rein medizinisch begründeten Asylgesuche wirksam verhindert werden können. Selbstverständlich werden nur Massnahmen ins Auge gefasst, die mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz im Einklang stehen. Diese Massnahmen werden hauptsächlich auf die Gesuche von Personen aus EU/EFTA-Staaten sowie aus visumbefreiten, sicheren Heimat- oder Herkunftsstaaten, also Safe Countries, mit tiefer Schutzquote abzielen. Die Staatsangehörigen dieser Länder können nämlich frei in die Schweiz einreisen und durch die Einreichung eines Asylgesuches medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Von der Visumpflicht befreit sind namentlich auch georgische Staatsangehörige. Sie können sich innerhalb von 180 Tagen maximal 90 Tage visum- und bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten.

Der Bundesrat bittet Sie deshalb, die Motion anzunehmen.